Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 171/1972 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 182/2012Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 182 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
50/04 Berufsausbildung
Beachte
vgl. auch Art. XVI der V BGBl. Nr. 277/1980.vergleiche auch Artikel römisch sechzehn, der römisch fünf Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1980,.
Text
Anlage 3 Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Dreher Berufsbild
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten |
Messen | Messen | Messen |
Anreißen | Anreißen und Zentrieren | - |
Stempeln | - | - |
Feilen | - | - |
Sägen | - | - |
Schneiden mit der Schere | - | - |
Bohren | Bohren | - |
Reiben | Reiben auf der Drehmaschine | - |
Gewindeschneiden von Hand | Gewindeschneiden mit Leitspindel | - |
Richten und Biegen | - | - |
Weichlöten | Hartlöten | - |
Einfaches Warmbehandeln | Härten | - |
Schaben | Schaben von Bohrungen | - |
Einfaches Längs- und Plandrehen | Längs- und Plandrehen |
Kordeln und Rändeln | - | - |
Scharfschleifen | Einfaches Rundschleifen |
- | Kegeldrehen, Formdrehen |
- | Einstechen, Exzenterdrehen |
- | Drehen zwischen Spitzen und Lünetten (Setzstöcken) |
- | Drehen mit Planscheibe und mit Drehdornen |
- | Herstellen von Bohrungen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Passungen |
- | Drehen von Nichteisenmetallen und Kunststoffen |
- | Fertigen von genormten eingängigen und mehrgängigen Innen- und Außengewinden |
- | Einfaches Hobeln | - |
- | Einfaches Fräsen | Fräsen |
Lesen von einfachen Fertigungszeichnungen | Lesen von Fertigungszeichnungen |
Anfertigen einfacher Skizzen | Skizzieren | - |
- | Kenntnis des Schweißens | |
- | - | Kenntnis numerischer Steuerungen |
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.
Verhältniszahlen
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,)
Schlagworte
Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Drehmaschine, Warmbehandeln,
Längsdrehen, Setzstock, Innengewinde
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2012
Dokumentnummer
NOR40064605