Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Rechtspflegergesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 560/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Index
27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
Wirkungskreis in Verlassenschaftssachen
§ 18.Paragraph 18,
(1)Absatz eins,Der Wirkungskreis in Verlassenschaftssachen umfasst alle mit ihrer Führung zusammenhängenden Geschäfte.
(2)Absatz 2,Dem Richter bleiben vorbehalten:
die Erledigung von Verlassenschaftssachen, wenn
die Aktiven des Nachlasses voraussichtlich den Wert von 150 000 Euro übersteigen,
es sich um den Nachlass eines protokollierten Einzelunternehmers oder eines persönlich haftenden Gesellschafters einer eingetragenen Personengesellschaft handelt,
bei der Abhandlung besondere Erbteilungsvorschriften hinsichtlich bäuerlicher Liegenschaften anzuwenden sind,
eine fideikommissarische Substitution angeordnet ist;
die Entscheidung über
die Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben,
widersprechende Erbantrittserklärungen.
(3)Absatz 3,Die Ermittlung des Wertes nach Abs. 2 Z 1 lit. a hat nach § 167 AußStrG zu erfolgen. Wird eine Bewertung zum Verkehrswert (§ 167 Abs. 1 AußStrG) oder nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (§ 167 Abs. 2 AußStrG) vorgenommen, ist der so ermittelte Wert zu Grunde zu legen.Die Ermittlung des Wertes nach Absatz 2, Ziffer eins, Litera a, hat nach Paragraph 167, AußStrG zu erfolgen. Wird eine Bewertung zum Verkehrswert (Paragraph 167, Absatz eins, AußStrG) oder nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (Paragraph 167, Absatz 2, AußStrG) vorgenommen, ist der so ermittelte Wert zu Grunde zu legen.
Anmerkung
Art. XVII der Novelle BGBl. I Nr. 120/2005 lautet: "... In § 18 Abs. 2 lit. b. werden der Begriff ..."; richtig wäre: "... In § 18 Abs. 2 Z 1 lit. b ...".
Schlagworte
Abhandlungssachen
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2015
Dokumentnummer
NOR40070450