Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bioethanolgemischverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 378/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 378 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Text
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Sie ist auf Gemische weiter anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 hergestellt wurden. Paragraph 2, Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Sie ist auf Gemische weiter anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 hergestellt wurden.
Dokumentnummer
NOR40071376