Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich – Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 38/2006Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
11/02 Grenzänderungen
Beachte
Zum In-Kraft-Treten vgl. § 6 Abs. 1.Zum In-Kraft-Treten vergleiche Paragraph 6, Absatz eins,
Text
Grundsatz der Unbeweglichkeit
§ 2.Paragraph 2,
Auf den in den §§ 3 und 5 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes der Pinka und der Strem keinen Einfluss. Auf den in den Paragraphen 3 und 5 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes der Pinka und der Strem keinen Einfluss.
Zuletzt aktualisiert am
30.11.2022
Dokumentnummer
NOR40076075