Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch verändertem Raps
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 157/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die zuständige Behörde der Niederlande in Umsetzung der Entscheidung 2005/635/EG die schriftliche Genehmigung für das In-Verkehr-Bringen der in § 1 genannten Erzeugnisse erteilt.*1)Paragraph 2, (1) Diese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die zuständige Behörde der Niederlande in Umsetzung der Entscheidung 2005/635/EG die schriftliche Genehmigung für das In-Verkehr-Bringen der in Paragraph eins, genannten Erzeugnisse erteilt.*1)
(2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2008 außer Kraft.
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*1) Dieses Datum wird auf der Internetseite (http://www.gentechnik.gv.at) des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2009
Dokumentnummer
NOR40077164