Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 205/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 59Paragraph 59
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Verlängerung der Berechtigung für Freiballonfahrer
§ 59. (1) Für die Verlängerung der Grundberechtigung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung mindestens zehn Freiballonfahrten von wenigstens einer Stunde Dauer ausgeführt hat. Hat der Bewerber um eine Verlängerung der Grundberechtigung weniger als zehn, aber mehr als fünf Freiballonfahrten innerhalb der vergangenen 24 Monate durchgeführt und kann er wenigstens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot nachweisen, kann die Verlängerung der Grundberechtigung erfolgen, wenn das Weiterbestehen der fachlichen Befähigung von einem Freiballonfluglehrer bei einem Überprüfungsflug festgestellt und dies im Flugbuch beurkundet wurde.Paragraph 59, (1) Für die Verlängerung der Grundberechtigung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung mindestens zehn Freiballonfahrten von wenigstens einer Stunde Dauer ausgeführt hat. Hat der Bewerber um eine Verlängerung der Grundberechtigung weniger als zehn, aber mehr als fünf Freiballonfahrten innerhalb der vergangenen 24 Monate durchgeführt und kann er wenigstens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot nachweisen, kann die Verlängerung der Grundberechtigung erfolgen, wenn das Weiterbestehen der fachlichen Befähigung von einem Freiballonfluglehrer bei einem Überprüfungsflug festgestellt und dies im Flugbuch beurkundet wurde.
(2)Absatz 2,Für die Verlängerung der Erweiterungen der Grundberechtigung auf das Führen von Gasballonen und Heißluftluftschiffen bis 6000 m³ Hüllenvolumen und der Sicht-Nachtflugberechtigung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung mindestens zwei Flüge von wenigstens einer Stunde Dauer durchgeführt hat. Hat der Bewerber lediglich einen der geforderten Flüge durchgeführt, kann die Verlängerung der Erweiterung der Grundberechtigung erfolgen, wenn das Weiterbestehen der fachlichen Befähigung von einem Freiballonfluglehrer mit entsprechender Lehrberechtigung bei einem Überpüfungsflug festgestellt und im Flugbuch beurkundet wurde.
Dokumentnummer
NOR40077788