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Anl. 1c Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Fassungen
ab 01.09.2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1c01.09.200631.08.2012 § → § · 13 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 285/2009
Anl. 1c01.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003 · 13 Dokumente
Anl. 1c01.09.199631.08.2003 § → § BGBl. Nr. 281/1996 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 664/1995 · 16 Dokumente
Anl. 1c16.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199315.10.1993 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 762/1990 · 15 Dokumente
Anl. 1c01.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 631/1987 · 14 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 285 aus 2009,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins c

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 285/2009

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 8,):

31.8.2009: 1. Klasse

31.8.2010: 2. Klasse

31.8.2011: 3. Klasse

31.8.2012: 4. Klasse

Text

                                                       Anlage 1C.1.6

                                                       -------------

    Lehrplan der Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig:

             Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

         Pflichtgegenstände *)               Klasse     Summe  Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

  1 Religion .........................   2   2   2   2    8     (III)

  2 Deutsch ..........................   3   2   2   2           (I)

  3 Lebende Fremdsprache (Englisch) ..   2   2   -   -           (I)

  4 Geschichte .......................   -   2   -   -          (III)

  5 Geographie und Wirtschaftskunde ..   2   -   -   -          (III)

  6 Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung ...............   -   -   3   2           III

  7 Betriebswirtschaft ...............   -   -   -   2           II

  8 Bewegung und Sport ...............   2   2   2   2          (IVa)

  9 Mathematik und angewandte

    Mathematik .......................   2   -   -   -           (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

    Umwelttechnik ....................   2   1   -   -           II

11 Stilkunde ........................   -   -   3   2           III

12 Fachzeichnen, Entwurf

    und angewandte EDV ...............   6   8   7   7           II

13 Technologie ......................   2   2   2   2           I

14 Atelier und Werkstätte ...........  16  18  18  18           Va

---------------------------------------------------------------------

    Gesamtwochenstundenzahl             36- 36- 36- 36-     148 *)

                                        39  39  39  39

15 Pflichtpraktikum .................  mindestens vier Wochen vor

                                        Eintritt in die 4. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

           Freigegenstände *)                Klasse            Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ...........................   2   2   -   -           (V)

Elektronische Datenverarbeitung ......   -   2   -   -            I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......   -   -   2   2           (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) .............   -   -   2   2          I bis

                                                                  VI

---------------------------------------------------------------------

       Unverbindliche Übungen *)

---------------------------------------------------------------------

Bewegung und Sport .......... (bis zu)   2   2   2   2          (IVa)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht *)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ..............................  *1) *1) *1) *1)          (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......  *1) *1)  -   -           (I)

Mathematik und angewandte Mathematik .  *1)  -   -   -           (I)

--------------------------------------------------------------------

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 9
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 12
    FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können,
  • Strichaufzählung
    Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen und die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen,
  • Strichaufzählung
    Lagebeziehungen im Raum beschreiben, aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axanometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können,
  • Strichaufzählung
    Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können, insbesondere Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können,
  • Strichaufzählung
    Entwurfsmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche; Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste; Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem; Grund-, Auf- und Seitenriß; Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen; wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren; einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung); kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten

in natürlicher Größe;

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe;

Erkennen und Gestalten harmonischer Formen und Linienführungen unter Berücksichtigung funktionaler Anforderungen im Streich- und Saiteninstrumentenbau.

Darstellungsträger:

Hackbrett steirischer und Salzburger Bauart; Zither.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen; Blockschrift.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Darstellungstechniken:
    Licht und Schatten.
    Parallelrisse:

Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten; Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen);

Anschnittlinien

Darstellungsmotive:

Historische und neuzeitliche Entwurfsmodelle unter Berücksichtigung

alter Maßeinheiten.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.

Darstellungsträger:

Konzertgitarre spanischer und deutscher Bauart; amerikanische

Stahlsaitengitarre.

Schrift:

Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Darstellungstechniken:

Maßabnahme von Originalinstrumenten; Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation); Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben; systematisches Erfassen und zeichnerisches Umsetzen vorhandener Detailvorlagen und vollständiger Instrumente.

Parallelrisse und Axonometrie:

Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.

Darstellungsmotive:

Pflanzenstudien; der Mensch und seine Maße.

Darstellungsträger:

Einfache Streich- und Saiteninstrumente; Konstruktion von Laute und Gambe.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe; kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung); die Ornamente der Renaissance und des Barock.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht

und Schatten.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Darstellungstechniken:

Bau von Lehren und Schablonen; Einsatz von einfacher Computergrafik

im Entwurfsverfahren.

Darstellungsträger:

Historische und komplexe (moderne) Streich- und Saiteninstrumente;

Konstruktion von Geige und Bratsche.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe;

Gegenüberstellung barocker und moderner Geigen; Entwurf von Intarsienarbeiten; freie Schriftgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere zum Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

13. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

  • Strichaufzählung
    die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können, sowie ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen,
  • Strichaufzählung
    die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen,
  • Strichaufzählung
    für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Lehrstoff:

Handelsholz:

Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung;

Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung;

Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz); heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit); Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).

Werkzeuge, Geräte und Maschinen:

Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Holzverbindungen:

Verbindungen für den Streich- und Saiteninstrumentenbau; Furniere (Arten, Eigenschaften); Leime und Kleber, Formverleimung.

Musikinstrumente:

Konstruktionsprinzipien von Streich- und Saiteninstrumenten; bautechnische Details; geschichtliche Entwicklung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Handelsholz:
    Handelsübliche ausländische Holzarten.
    Holzverbindungen:
    Zusammensetzen von Werkstücken; Konstruktionsprinzipien.
    Holzbearbeitungsmaschinen:

Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle; spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen);

Maschinenschutz, Wartung.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Geschichte und Einteilung);

Einführung in die musikalische Akustik.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Holzverbindungen:
    Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
    Oberflächenbehandlung:

Schleifen, Bleichen, Entflecken, Entharzen, Grundieren, Lufttrocknen, Oxidieren, Beizen, Färben, Sonnenbräunung; Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren, Arbeitsraum; Rohstoffe und Rezepte (Harze, Schellack, Kunststoffe; natürliche Farbstoffe; Anilinfarben; Lösungsmittel, Öle, Lacke).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke,

Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte; Drehtechniken;

Serien- und Massenfertigung.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Funktion und Beanspruchung der Einzelteile; ästhetische Kriterien); musikalische Akustik; Instrumentenkunde.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Bearbeitung von Nebenwerkstoffen:

Horn (Biegen, Weichmachen, Pressen, Schleifen, Polieren); Elfenbein und Knochen (Bleichen, Weichmachen); Perlmutt (Pressen, Schleifen, Polieren); Kunststoffe; Metalle (Hart- und Weichlöten); Bunddrähte, Mechaniken, Anhängesaiten, Drähte; Saiten; Bogenbezüge; Einsetzen von Mechaniken; Schnitzen, Intarsieren.

Oberflächenbehandlung:

Herstellen von Öllacken; Oberflächentechniken.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Konstruktionsmerkmale, physikalische und ästhetische Funktionen, Klangbeurteilung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

14. ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

  • Strichaufzählung
    die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können,
  • Strichaufzählung
    geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können,
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können,
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Fertigkeiten (Breiten-, Längs- und Eckverbindungen); Messen, Anreißen, Sägen, Schneiden, Fügen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Bohren, Furnieren, Leimen; Aufschneiden von Stegen; Abziehen, Putzen, Schleifen; Saiten aufziehen, Stimmen; Zupfinstrumente (Decken, Böden, Zargen).

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Saiteninstrumente:

Hobeln, Feilen, Schleifen, Biegen, Einsetzen, Verleimen; Bestimmen der Stegpositionen; Furnierarbeiten (Intarsieren, Inkrustieren, Tauschieren, Bördeln, Klotzverleimung); Erzeugung von Einlagen und Rändern; Abrichten von Griffbrettern, Bestimmen von Mensuren;

Erzeugung von Stegen; Aufziehen und Stimmen von Saiten;

Zupfinstrumente (Decken, Böden, Zargen, Hälse).

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Saiteninstrumente:

Oberflächenbearbeitung (Vorbehandlung; Grundieren, Lufttrocknen, Oxidation des Holzes; Beizen, Färben; Sonnenbräunung; Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren; Konstruktion des Instrumentenkörpers (Proportion der Schnecke; Komposition, Schwingungsfelder; Bestimmung der Mensurenlängen); Anfertigung von Spezialwerkzeugen und -vorrichtungen; Bau von Schablonen für Kleinserien; Zupf- und Streichinstrumente (Muschel, Decken, Böden, Zargen, Hälse).

Reparatur und Restaurierung:

Reinigen und Regenerieren von Lacken; Abnahme von Decken und Böden;

Erneuern von Baßbalken, Sichern von Rissen; Ergänzen fehlender Teile;

Instrumentenpflege.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Saiteninstrumente:

Bau von Streichinstrumenten; Nachbau von Renaissanceinstrumenten; Streichinstrumente (Decken, Böden, Zargen, Hälse, Stege, Saitenhalter, Wirbel); Herstellen und Bespannen von Bögen (Roßhaar und Kunsthaar).

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung; Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen;

Arbeitssteuerung; Bestellwesen; Führung von praxisüblichen Dateien;

statistische Auswertung; Lagerhaltung; Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteilung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40078014