Kurztitel
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 286/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2006,
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 31
Sonderfach Pathologie
1. Abschnitt
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Pathologie umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten unter besonderer Berücksichtigung deren Ursachen, die Überwachung des Krankheitsverlaufs, die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial (wie etwa Biopsien, Punktate, Abstriche) sowie durch die Vornahme von Obduktionen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
3.1. Gebundene Wahlnebenfächer:
Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Neurobiologie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie
3.2. Freie Wahlnebenfächer:
Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist
2. Abschnitt
Additivfach Zytodiagnostik
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Zwei Jahre Zytodiagnostik
Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächern, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lungenkrankheiten, Medizinische und Chemische Labordiagnostik
Schlagworte
Hautkrankheit, Kinderheilkunde, Kinderpsychiatrie