Rechtstracker.at

Anl. 1/4

Fassungen
01.09.2006 bis 31.01.2013 — BGBl. II Nr. 307/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/4 heute01.02.2013 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/401.10.201131.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 1/401.09.200631.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 1/401.02.200631.08.2006 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/401.09.200431.01.2006 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
Anl. 1/406.03.199331.01.2006 § → § BGBl. Nr. 163/1993
Anl. 1/401.09.199205.03.1993 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 307/2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2013

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

Anlage A.4

REITLEHRERAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitlehrers vertraut zu machen. Reitlehrer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Experte, der befähigt ist, erwerbsmäßig Reitunterricht in allen Altersstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Pferde auszubilden und Leistungs- und Spitzensportler insbesondere im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

                           II. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

    Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der

             einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

____________________________________________________________________

                              1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Summe

____________________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ...............    5,0     5,0     --      --     10,0

  2. Deutsch ................    --      7,5     --      --      7,5

  3. Lebende Fremdsprache ...    --     10,0     --      --     10,0

  4. Politische Bildung und

     Organisationslehre .....    5,0     --      --      --      5,0

  5. Betriebskunde und

     Kaufmännisches Rechnen .    --      7,5     --      --      7,5

  6. Geschichte von Bewegung

     und Sport ..............    --      2,5     --      --      2,5

  7. Sportbiologie

     (Funktionelle Anatomie,

     Physiologie und

     Gesundheitserziehung) ..   10,0     5,0     --      --     15,0

  8. Erste Hilfe ............    --     10,0     --     10,0    20,0

  9. Sportpsychologie und

     Lebenskunde ............    --     10,0     --      --     10,0

10. Pädagogik, Didaktik,

     Methodik ...............    5,0     7,5     --      5,0    17,5

11. Bewegungslehre und

     Biomechanik ............    --     10,0     --      --     10,0

12. Trainingslehre .........    --     12,5     --      --     12,5

13. Reittheorie ............   10,0     --     25,0    10,0    45,0

14. Sattel- und

     Zaumzeugkunde ..........    5,0     --      --      --      5,0

15. Pferdehaltung und

     Sportstättenbau ........    5,0     5,0     --      --     10,0

16. Exterieurlehre und

     Veterinärkunde .........    7,5     7,5     --      5,0    20,0

17. Organisation des

     Reitsports, Turnierwesen    5,0     5,0     --      --     10,0

18. Audiovisuelle

     Hilfsmittel und

     Fachliteratur ..........    --      2,5     --      --      2,5

19. Seminar für Fachfragen .    --      5,0     --      --      5,0

____________________________________________________________________

                                57,5   112,5    25,0    30,0   225,0

     II. Praxis

20. Praktische

     Übungen/Dressur ........   10,0     --      --      --     10,0

21. Praktische

     Übungen/Springen .......   10,0     --      --      --     10,0

22. Praktische Übungen .....    --      --     35,0    25,0    60,0

23. Praktisch-methodische

     Übungen/Dressur ........   15,0     --      --      --     15,0

24. Praktisch-methodische

     Übungen/Springen .......   15,0     --      --      --     15,0

25. Praktisch-methodische

     Übungen ................    --      --     45,0    35,0    80,0

26. Konditionsschulung .....    --     10,0     --      --     10,0

27. Voltigieren ............    --      --      --     15,0    15,0

____________________________________________________________________

                                50,0    10,0    80,0    75,0   215,0

____________________________________________________________________

     Summe:                    107,5   122,5   105,0   105,0   440,0

____________________________________________________________________

römisch drei. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 3., sowie 3. und 4. Semester ist eine mindestens achtmonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu erbringen.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in vier Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehend vertraut zu machen sind. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt römisch vier) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise; Eingaben an Behörden; Berichte über vorgeschriebene Themen (spezielle Sportthemen); Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit und Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

  1. Ziffer 4
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 5
    BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

  1. Ziffer 6
    Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. In allen Bereichen ist auf den Reitsport Bezug zu nehmen.

  1. Ziffer 7
    SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Reitlehrerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna);

Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis;

spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen;

Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe;

Verbandslehre.

  1. Ziffer 4
    Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; spezifische Reitsportverletzungen und die hiefür notwendigen Maßnahmen.

  1. Ziffer 9
    SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psychologischen Voraussetzungen für eine effiziente Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung; psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

  1. Ziffer 10
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 2
    Semester

Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

  1. Ziffer 4
    Semester

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

  1. Ziffer 11
    BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre;

Bewegungseigenschaften; Bewegungslehre in der Halle; Videometrie;

Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen;

Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

12. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Training; Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchten ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Regeneration; Leistungstests.

13. REITTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Volle Beherrschung der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen

für Anfänger und Fortgeschrittene

sowie von Ausbildungsprogrammen für Pferde.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters; Einwirkung des Reiters; Zusammenwirkung und Anwendung der Hilfen; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren; Ausbildung des jungen Pferdes bis Klasse L in Dressur und Springen; Ausbildungspläne.

  1. Ziffer 3
    Semester

Theoretische Grundlagen für die Ausbildung von Reiter und Pferd bis Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

  1. Ziffer 4
    Semester

Ausbildung in den bisher nicht absolvierten Sparten (Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) bis Klasse M.

  1. Ziffer 14
    SATTEL- UND ZAUMZEUGKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege, um Hilfszügel und deren Verwendung, um Spezialgebisse und um Longierausrüstung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester
    Sattelkunde; Zäumungen; Gebisse; Hilfszügel; Longiergeräte; Sattel- und Zaumzeugpflege; Einrichtung einer Sattelkammer.

  1. Ziffer 15
    PFERDEHALTUNG UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, über Tierschutzbestimmungen und Sportstättenbau.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester
    Pferdehaltung; Stallbau; Fütterungslehre.

  1. Ziffer 2
    Semester

Pferdepflege; Pferdetransport; Tierschutzbestimmungen; Straßenverkehrsordnung; Sportstättenbau und -pflege.

  1. Ziffer 16
    EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Skelett; Huferkrankungen; Hufbeschlag; Verdauungssystem; Atmungssystem; Herz-Kreislaufsystem.

  1. Ziffer 2
    Semester

Exterieur; Beurteilung des Pferdes im Stand und in der Bewegung;

Zahnalterbestimmung; Lahmheiten; Erkrankungen des Verdauungsapparates; Erkrankungen der Atemwege;

Infektionskrankheiten; anzeigepflichtige Seuchen; rechtliche Bestimmungen beim Pferdekauf; Impfpläne; Doping.

  1. Ziffer 4
    Semester
    Wiederholen und Festigen des Stoffes.

  1. Ziffer 17
    ORGANISATION DES REITSPORTS, TURNIERWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Internationale und nationale Organisationen des Reitsports, Österreichische Turnier-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung und allgemeine Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

  1. Ziffer 2
    Semester
    Besondere Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

  1. Ziffer 18
    AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.); einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

  1. Ziffer 19
    SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt Behindertenreitsport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Information über und Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; andere spartenspezifische Themen.

  1. Ziffer 20
    PRAKTISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Dressurpferdes und Arbeiten an der Longe.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Dressurreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem jungen und mit einem Korrekturpferd.

  1. Ziffer 21
    PRAKTISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Springpferdes und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Springreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem Springpferd; Freispringen.

  1. Ziffer 22
    PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen von Pferden und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester
    Dressur- oder Spring- oder Vielseitigkeitsreiten bis Klasse M.

  1. Ziffer 4
    Semester

Dressur- und Springreiten der Klasse M oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten der Klasse M; Korrektur eines Pferdes.

  1. Ziffer 23
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Dressurreiten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung eines Anfängerreiters an der Longe; Korrektur eines Reiters an der Longe.

  1. Ziffer 24
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Springreiten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung und Korrektur des Springstils des Reiters.

  1. Ziffer 25
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester

Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

  1. Ziffer 4
    Semester

Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M im Dressur- und Springreiten oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten.

26. KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die verschiedenen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitnesssports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der Sportsparte notwendig sind; Anlegen eines speziellen Übungsschatzes.

27. VOLTIGIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Voltigierlehre und um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester

Grund- und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes;

Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen;

Voltigiergymnastik.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081464