Rechtstracker.at

Anl. 1/9

Fassungen
01.09.2006 bis 31.01.2012 — BGBl. II Nr. 307/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/9 heute01.02.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/901.10.201131.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 1/901.09.200631.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 1/901.01.200031.08.2006 BGBl. II Nr. 82/2000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 307/2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

Anlage A.9

SNOWBOARDLEHRER UND SNOWBOARDFÜHRERAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrern und

Snowboardführern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Snowboardlehrers vertraut zu machen.

Snowboardlehrer und Snowboardführer im Sinne dieser Verordnung sind nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Fachlehrer für den erwerbsmäßigen Snowboardunterricht, die befähigt sind, einen dem nachstehenden Snowboardlehrplan entsprechenden Unterricht in allen Altersstufen zu erteilen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

  (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im

Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

____________________________________________________________________

                       1. Semester        2. Semester

                           (Gesamt-            (Gesamt-

                  Wochen-  ausmaß    Wochen-  ausmaß

                  stunden bei Einbe- stunden bei Einbe-     Summe

                           ziehung            ziehung

                           des Fern-          des Fern-

                            unter-             unter-

                            richts)            richts)

____________________________________________________________________

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ....     1,0    (5,0)     1,0    (5,0)     2,0   (10,0)

2. Deutsch .....     0,5    (2,5)     -       -        0,5    (2,5)

3. Englisch *1)      6,0   (30,0)     4,0   (20,0)    10,0   (50,0)

    Zweite

    lebende

    Fremdsprache

    *1) .........     1,0    (5,0)     1,0    (5,0)     2,0   (10,0)

4. Englisch *1)      1,0    (5,0)     1,0    (5,0)     2,0   (10,0)

    Zweite

    lebende

    Fremdsprache

    *1) .........     6,0   (30,0)     4,0   (20,0)    10,0   (50,0)

5. Politische

    Bildung und

    Organisati-

    onslehre ....     0,5    (2,5)     -       -        0,5    (2,5)

6. Betriebskunde

    und Kauf-

    männisches

    Rechnen .....     1,0    (0,5)     0,5    (2,5)     1,5    (7,5)

7. Geschichte von

    Bewegung und

    Sport .......     -       -        1,0    (5,0)     1,0    (5,0)

8. Gerätekunde

    und Sport-

    stättenbau ..     1,0    (5,0)     -       -        1,0    (5,0)

9. Erste Hilfe .     1,0    (5,0)     0,5    (2,5)     1,5    (7,5)

10. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie

    und Gesund-

    heits

    erziehung) ..     1,0    (5,0)     0,5    (2,5)     1,5    (7,5)

11. Pädagogik,

    Didaktik und

    Methodik ....     3,0   (15,0)     1,0    (5,0)     4,0   (20,0)

12. Bewegungs-

    lehre und

    Biomechanik .     3,0   (15,0)     1,0    (5,0)     4,0   (20,0)

13. Trainings-

    lehre .......     1,0    (5,0)     1,0    (5,0)     2,0   (10,0)

14. Seminar für

    Fachfragen ..     0,5    (2,5)     0,5    (2,5)     1,0    (5,0)

15. Wintersport

    und Umwelt ..     1,0    (5,0)     -       -        1,0    (5,0)

16. Touristik-

    seminar .....     -       -        1,0    (5,0)     1,0    (5,0)

                 ___________________________________________________

                     21,5  (107,5)    13,0   (65,0)    34,5  (172,5)

II. Praxis

17. Allgemeine

    praktisch-

    methodische

    Übungen .....     2,0   (10,0)     2,0   (10,0)     4,0   (20,0)

18. Snowboarden .    15,0   (75,0)    15,0   (75,0)    30,0  (150,0)

19. Alpinaus-

    bildung .....    11,0   (55,0)     -       -       11,0   (55,0)

                 ___________________________________________________

                     28,0  (140,0)    17,0   (85,0)    45,0  (225,0)

                 ___________________________________________________

           Summe:    49,5  (247,5)    30,0  (150,0)    79,5  (397,5)

                 ___________________________________________________

---------------------------------------------------------------------

*1) Die Gegenstandsblöcke 3 und 4 sind alternativ anzubieten.

---------------------------------------------------------------------

römisch drei. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine 6-monatige Unterrichtspraxis zu absolvieren. Davon können bis zu vier Monate durch eine Praxis vor dem Eintritt in den Ausbildungslehrgang ersetzt werden.

B. Freigegenstände

20. Lehrausgänge                  in beiden Semestern nach

                                  Vereinbarung

21. Snowboardführerausbildung I:  (Als Voraussetzung für den Besuch

                                  sind mindestens zehn alpine

                                  Wintertouren nachzuweisen.) Wird

                                  in einem neuntägigen Lehrgang vor

                                  der Snowboardführerausbildung II

                                  durchgeführt.

  1. Ziffer 22
    Snowboardführerausbildung II: wird im Anschluss an den

erfolgreichen Abschluss der Snowboardführerausbildung römisch eins in

einem 14-tägigen Ausbildungs- und Prüfungslehrgang durchgeführt.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung als Snowboardlehrer bzw. Snowboardführer Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filme, Videos, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen.

Im Teil römisch zwei, Praxis, sind methodische Hinweise zu geben und sind die Schüler zu Selbständigkeit hinzuführen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Siehe Anlage A.1 Abschnitt römisch vier.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A.1 Abschnitt römisch vier.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A.1 Abschnitt römisch vier; der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer 2
    Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Möglichst große Sicherheit im Gebrauch der deutschen Sprache in Wort und Schrift, besonders im Hinblick auf die Bedürfnisse des späteren Berufslebens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Festigen des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Schulung der verbalen Kommunikationsfähigkeit als wesentliche Grundlage des Umganges mit Gästen. Grundregeln der Rhetorik. Leitung von Diskussionen. Berichte über vorgeschriebene Themen. Eingaben an Behörden.

  1. Ziffer 3
    und 4. Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb des Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu unterrichten, dass der Teilnehmer für seinen Beruf ausreichende Sprachkenntnisse aufweist.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (6,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 1,0 Wochenstunden - Block 2)

Schulung der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte. Schulung des Hör- und Leseverständnisses durch geeignete Texte mit Sachbezug. Ausbau der notwendigen Grammatik, um dem Schüler Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport im Zusammenhang stehen. Fachausdrücke des Unterrichtes.

  1. Ziffer 2
    Semester (4,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 1,0 Wochenstunden - Block 2)

Vertiefung der im ersten Semester behandelten Stoffgebiete durch Konversationsübungen und Erweiterung des Wortschatzes; intensive Beschäftigung mit sportspezifischen Themen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Zweite lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb des Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu unterrichten, dass der Teilnehmer für seinen Beruf ausreichende Sprachkenntnisse aufweist.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 6,0 Wochenstunden - Block 2)

Schulung der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte. Ausbau der notwendigen Grammatik, um dem Schüler Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport im Zusammenhang stehen. Fachausdrücke des Unterrichtes.

  1. Ziffer 2
    Semester (1,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 4,0 Wochenstunden - Block 2)

Vertiefung der im ersten Semester behandelten Stoffgebiete durch Konversationsübungen und Erweiterung des Wortschatzes; intensive Beschäftigung mit sportspezifischen Themen.

  1. Ziffer 5
    Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport. Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Wintersportlehrwesens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 6
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes. Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben. Erziehen zu wirtschaftlichem Denken. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Pflichten der Snowboardlehrer. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben im wirtschaftlichen Bereich im Rahmen eines einschlägigen Betriebes erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechtes; straf- und zivilrechtliche Grundlagen; Kenntnisse über Verträge, Verantwortlichkeit des Snowboardlehrers.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe des Steuerrechts und des Rechnungswesens. Einführung in das Betriebsmanagement und die Verhaltenstechniken zur Berufsausübung.

  1. Ziffer 7
    Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der historischen Grundlagen des Wintersports, insbesondere der Entwicklung des Snowboardens mit besonderen Hinweisen auf Österreich.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Überblick über die Entwicklung des Snowboardsports. Darlegung der einzelnen Schwerpunkte und Perioden sowie Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe.

  1. Ziffer 8
    Gerätekunde und Sportstättenbau

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den modernen Sportstättenbau und die Gerätekunde zur Anwendung im späteren Beruf.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Grundsätze für die Präparierung von Rennpisten, Funparks, Halfpipes, Boardercrossstrecken und Durchführung von Wettkämpfen. Kenntnisse und zweckmäßige Verwendung der Snowboardausrüstung. Pflege und Wartung derselben zur Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit.

  1. Ziffer 9
    Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage, Atemspende und Lagerung des Verletzten.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Hinweise auf spezifische Snowboardverletzungen und Skiverletzungen, deren Vermeidungsmöglichkeiten bzw. entsprechende Versorgungstechniken.

  1. Ziffer 10
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben entsprechend den biologischen Grundsätzen stellen zu können. Spezielle Hinweise auf die Erfordernisse in der Sparte. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Körperpflege. Gesunderhaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Harnwege.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie, der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

  1. Ziffer 11
    Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports. Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sportes. Wecken des Verständnisses für die Dynamik einer Gruppe sowie Entwickeln von Fähigkeiten, mit Einzelpersonen und mit einer Gruppe zu arbeiten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Grundlage der allgemeinen Methodik. Persönlichkeitseigenschaften des Snowboardlehrers (Gruppenführung, Gruppendynamik, Konfliktbewältigung). Methodische Hilfsmittel zur Informationsübermittlung und zur Erleichterung des motorischen Lernvorganges. Methodische Maßnahmen in den einzelnen Lernstufen. Unterrichtliche Maßnahmen zur Förderung des Sicherheitsdenkens.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Fortsetzen der Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen). Vorbereitung und Planung des Unterrichts. Unterrichtszielkontrolle. Intensivierung des Unterrichts. Qualitätssicherung.

  1. Ziffer 12
    Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung. Verstehen der Grundprinzipien der Biomechanik und des motorischen Lernens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik. Grundmotorische Fähigkeiten und ihre Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung. Grundlegende Erkenntnisse der Bewegungslehre des Snowboardens.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik des Snowboardens. Testverfahren und Probleme der Technikschulung.

  1. Ziffer 13
    Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Begriffsbestimmungen. Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit. Setzen von Trainingsreizen. Trainingsgrundsätze. Training grundlegender Eigenschaften. Allgemeine Trainingsplanung.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Maßnahmen für den sportspezifischen Unterricht bzw. das Training. Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen der Trainingslehre ist auf spezielle Fragen und Probleme der Sparte Snowboarden einzugehen.

  1. Ziffer 14
    Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Alpine Sicherheit - Grundsätze der Sicherheitserziehung. Erziehung zu eigener Meinungsbildung. Analysieren und Werten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Berufsausübung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Risikominimierung, Risikomanagement. Referate und Diskussionen über aktuelle Sachfragen (zB: Snowboardlehrwesen, Seilbahnwirtschaft, Hotellerie, Wintersportindustrie). Betrachtung der österreichischen Wintersportgebiete und Vergleich mit Gebieten in anderen Ländern.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Verhalten auf und abseits der gesicherten Piste. Der organisierte Rettungseinsatz. Spezielle Berufsfragen (Weiterbildung, Berufsmöglichkeiten, Leistungserhebungen, Massenmedien usw.). Internationale Entwicklungen und ihre Einflüsse auf Österreich im Bereich des Snowboardens.

  1. Ziffer 15
    Wintersport und Umwelt

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die allgemeinen und speziellen Umweltprobleme und deren Lösungsversuche.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Naturräumliche Grundlagen österreichischer Wintersportgebiete. Naturschutzgesetze und Forstgesetz. Einfluss der verschiedenen Wirtschaftszweige auf die Umwelt der Wintersportgebiete. Internationale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf unsere Umwelt in Wintersportgebieten. Behandlung der Probleme, die sich durch die Faktoren Aufstiegshilfen, Pistenbau, Pistenpräparierung, Beschneiung, Gletschersnowboarden, Tourensnowboarden, Abfall und Verkehr ergeben. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Wintersports zu schmälern.

  1. Ziffer 16
    Touristikseminar

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Faktoren, Zusammenhänge und Entwicklungen im Tourismus bezogen auf den Snowboardsport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Historische Entwicklung des Tourismus, seine Träger und seine Bedeutung im Bereich der Gesamtwirtschaft und der Regionen. Tourismus als Dienstleistungsgewerbe. Besprechung von aktuellen Entwicklungen in der Gästestruktur. Touristikströme. Stellung des Snowboardens im Tourismus. Spezielle Fachfragen des Wintertourismus (zB Werbung, Gästebetreuung).

  1. Ziffer 17
    Allgemeine praktisch - methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung und die Schulung der koordinativen Fähigkeiten (Technikschulung) unter besonderer Berücksichtigung des snowboardrelevanten Aufwärmens und spezieller regenerativer und ausgleichender Übungen. Wissen um Dehnungsübungen und Nachbelastungstraining.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten. Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training. Allgemeine Konditionsschulung und Technikschulung. Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen. Verschiedene Formen der Kreislaufaktivierung und Erwärmung bestimmter Muskelgruppen und Gelenksbereiche. Allgemeine und spezielle Dehnungs- und Ausgleichsübungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Spezielle Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden Belastungskomponenten für den Snowboardsport. Hinweise auf Schädigungsmöglichkeiten im sportlichen Training. Möglichkeiten zur Kontrolle des Trainingszustandes.

  1. Ziffer 18
    Snowboarden

Die in den Lehrbereichen angesprochenen Lehrinhalte (in der Folge, der Österreichische Lehrplan genannt) sind als praktisches Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau) sicherzustellen.

In der vorliegenden Form zeigt dieser Lehrplan eine methodische Grundschule des Snowboardens mit einem möglichst offenen und neutralen Aufbau um das Gerüst des “Driftschwunges” und des “Geschnittenen Schwunges”, wobei die Alpintechnik und die Freestyletechnik als absolut gleichwertig anzusehen sind. Erst in der Folge ist ein weiterer spartenspezifischer methodischer Aufbau angezeigt (Teilung in Alpin- und Freestyle, diverse Wettkampfformen).

18.1 Lehrbereich: Vorbereitende Übungen und Gewöhnen an das Gerät

Handhabung des Boards:

Kontrolle der Ausrüstung und Erklärung der Grundbegriffe zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Unterrichtes. Erziehung zu Eigenverantwortung, Selbständigkeit und Disziplin.

Aufwärmen:

Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen. Verschiedene Formen der Kreislaufaktivierung und Erwärmung bestimmter Muskelgruppen und Gelenksbereiche. Spezielle Dehnungs- und Koordinationsübungen.

Fallen und Aufstehen:

Korrektes und sicheres Fallen. Richtiges Aufstehen bei verschiedenen Verhältnissen.

Übungen am Board in der Ebene:

Vermittlung eines sicheren Gefühls für die richtigen Körperpositionen (Stand- und Fahrposition) und Schulung des Gleichgewichtes.

Anschnallen am Hang:

Sicheres Anschnallen des Boards am Hang. Wechsel von Backside auf Frontside und umgekehrt.

18.2 Lehrbereich: Rutschen

In der Falllinie:

Auslösen, Steuern und Beenden des Rutschens in der Standposition und in der Falllinie. Gleichgewicht in der Bewegung finden. Bremsen und Gewichtsverlagerungen.

Aus der Falllinie heraus:

Auslösen, Steuern und Beenden der Driftphase in der Fahrposition. Gezieltes Driften in eine Richtung. Sicheres Queren eines Hanges (Frontside und Backside). Gleichgewicht in der Bewegung finden. Lernen des Bremsens und der Gewichtsverlagerungen. Einleiten des Belastungswechsels durch verschiedene Übungsformen.

18.3 Lehrbereich: Driftschwung Basic mit Tiefentlastung

Richtungsänderung gedriftet über die Falllinie (Backside und Frontside). Auslösen des Schwunges verbunden durch Tiefbewegung. Beschleunigen in der Falllinie. Umkanten des Boards und Vermindern der Geschwindigkeit durch Streckschub. Anwenden von Sicherheitsgriffen. Fahren in verschiedenen Radien und Geschwindigkeiten.

18.4 Lehrbereich: Liftfahren

Sicheres und richtiges Benutzen aller Liftanlagen.

18.5 Lehrbereich: Driftschwung Pro mit Hochentlastung

Richtungsänderungen über die Falllinie hinaus. Frontside - Backside gedriftet durch rhythmische Aneinanderreihung mit aktivem Kantabstoß in verschiedenen Radien und Geschwindigkeiten.

18.6. Lehrbereich: Vom Driftschwung zum geschnittenen Schwung

Vorbereitende und weiterführende Übungen zum geschnittenem Schwung. Geschnittene Einzelschwünge (Frontside und Backside).

18.7 Lehrbereich: Geschnittener Schwung

Richtungsänderung geschnitten über die Falllinie hinaus (Frontside und Backside). Aneinanderreihung von Einzelschwüngen in verschiedenen Radien und Geschwindigkeiten.

18.8 Lehrbereich: Kurzschwung

Kurz aneinandergereihte Schwünge gedriftet und geschnitten in der Falllinie mit gleichmäßiger Geschwindigkeit und gleichmäßigem Rhythmus in verschiedensten Geländeformen.

18.9 Lehrbereich: Schwungformen

Geschnittene und gedriftete Schwünge und daraus entstehende Mischformen durch verstärkte Innenlage und Ausnutzung des Gleichgewichtes unter Ausnutzung der Vertikalbewegungen, Drehbewegungen und Einzelbewegungen der Extremitäten. Anpassen der Schwungbewegungen an die Situation (Schnee, Geländeformen und Tempo). Erlernen von Ausgleichs- und Beschleunigungstechniken. Übungen zur Erhöhung der variablen Verfügbarkeit.

18.10 Lehrbereich: Rennlauf

Anpassen der Technik des Snowboardens beim Schwingen um Stangen (Slalom und Riesentorlauf) sowie beim Fahren durch Hindernisparcours (Boardercross).

18.11 Lehrbereich: Freestyle

Geschnittene und gedriftete Schwünge angepasst an das Gelände unter Berücksichtigung der Schneeverhältnisse und des Tempos. Mögliche Bewegungsunterschiede durch die Bindungspositionen zwischen alpinem Snowboarder und Freestyler. Diverse Trick- und Sprungformen auf der Piste und über Erhebungen.

  1. Ziffer 19
    Alpinausbildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens im Hinblick auf die speziellen Berufsanforderungen (alpine Verhältnisse). Alpine Verhaltensweise, alpine Sicherheit, Gefahrenabwehr.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (11 Wochenstunden)

Planung und Durchführung von verschiedenen Tourenprogrammen. Geländewahl in Aufstieg und Abfahrt. Schulung der den Gelände-, Schnee- und Wetterverhältnissen angepassten Abfahrtstechnik. Kenntnisse und zweckmäßige Verwendung der Alpinausrüstung im Gelände. Umgang mit dem Verschüttetensuchgerät, praktische Unterweisung in Schnee- und Lawinenkunde, Kartenkunde und Orientierung und Wetterkunde.

  1. Ziffer 20
    Lehrausgänge

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Fachwissens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge zur Anwendung und Festigung des theoretischen Lernstoffes. Besuch von einschlägigen Fachbetrieben.

  1. Ziffer 21
    Snowboardführerausbildung römisch eins

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die angehenden Snowboardführer sollen bei hochwinterlichen Verhältnissen mit den Problemen der Schnee- und Lawinenkunde und den sich ergebenden Gefahren besonders praxisbezogen vertraut gemacht werden. Erwerb von Grundkenntnissen im Fels- und Eisgehen sowie in der Bergrettungstechnik.

Von Kandidaten, welche die Snowboardführerausbildung anstreben, sind Grundkenntnisse im Tourengehen aufzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

Lehrstoff:

A. Theoretische Lehrfächer:

Wetterkunde. Geologie und Aufbau der Alpen. Tourenführung und Lehrtätigkeit der Snowboardführer. Fauna und Flora der Gebirgswelt. Natur- und Umweltschutz. Alpine Geographie. Alpine Geschichte. Materialkunde zur Alpinausrüstung für hochalpine Zwecke.

B. Praktische Lehrfächer:

Hochalpine Erfahrung mit dem Snowboard. Tourenführung. Vertiefung der Kenntnisse in Praxis und Theorie der Wetter-, Schnee- und Lawinenkunde. Grundausbildung im Fels und Eis sowie in der Bergrettungstechnik.

  1. Ziffer 22
    Snowboardführerausbildung römisch zwei

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einweisung in das Wissen um den Gebrauch des Snowboards im Hochgebirge bei spätwinterlichen Verhältnissen. Schulung des Winterbergsteigens.

Lehrstoff:

A. Theoretische Lehrfächer:

Alpine Gefahren. Spezielle Schnee- und Lawinenkunde des Spätwinters. Orientierung in den hochalpinen Regionen. Erste Hilfe unter hochalpinen Verhältnissen. Tourenplanung und Tourenführung. Ausrüstung. Biwak (Biwaktour). Bergsteigen im kombinierten Gelände.

B. Praktische Lehrfächer:

  1. Ziffer eins
    Hochalpines Snowboarden:
    1. Litera a
      Anlegen von Aufstiegsspuren.
    2. Litera b
      Snowboardtechnik nach dem bestehenden Lehrplan, jedoch mit besonderer Berücksichtigung des “hochalpinen” Snowboardens.
  2. Ziffer 2
    Anlegen einer Abfahrtsspur für schwächere Fahrer oder eine Gruppe in gutem und schlechtem Schnee.
  3. Ziffer 3
    Tourenführung im kombinierten Gelände. Befahren von Steilflanken.
  4. Ziffer 4
    Winterbergsteigen: Begehen von winterlichen Graten (Fels- und Schneegrate).
  5. Ziffer 5
    Bergrettung: Spaltensturz mit und ohne Snowboard. Bergung aus der Spalte. Seilrolle, Flaschenzug, Kameradenhilfe, Prusiken. Abtransport mit behelfsmäßigen Transportmitteln.
  6. Ziffer 6
    Flugrettung.
  7. Ziffer 7
    Wirklichkeitsnahe Anwendung des Seiles in spaltenreichem Gelände.
  8. Ziffer 8
    Orientierung: praktische Anwendung von Karte, Bussole und elektronischen Orientierungsmitteln. Höhenmesser. Anfertigung von Marschskizzen.
  9. Ziffer 9
    Praktische Übungen in Schnee- und Lawinenkunde bei Lehrtouren (zB mit Untersuchungen der Schneedecke, richtigem alpinen Verhalten, Verwendung moderner Lawinenverschütteten-Suchgeräte usw.).
  10. Ziffer 10
    Lehrauftritt: Der Kandidat bekommt ein Thema aus dem praktischen oder theoretischen Lehrstoff zugewiesen und muss darüber ein freies, maximal fünf Minuten dauerndes Referat halten.
  11. Ziffer 11
    Biwaktour.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081503