Rechtstracker.at

Anl. 2/2

Fassungen
01.09.2006 bis 30.09.2012 — BGBl. II Nr. 307/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/2 heute01.10.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 2/201.10.201130.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 2/201.09.200630.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 2/201.09.199231.08.2006 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 307/2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2012

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

                                                         Anlage B.2

                                                       --------------

TRAINERAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers vertraut zu machen.

Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zumindest einer Sportart zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben).

---------------------------------------------------------------------

                              1. Semester            2. Semester

                                     (Gesamt-               (Gesamt-

                           Wochen-  ausmaß bei    Wochen-  ausmaß bei

                           stunden    Einbe-      stunden    Einbe-

                                     ziehung                ziehung

                                       des                    des

                                    Fernunter-             Fernunter-

                                     richtes)               richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion .............    1,0      (5,0)       1,0          (5,0)

2. Deutsch ..............    1,0      (5,0)       1,0          (5,0)

3. Lebende Fremdsprache      2,0     (10,0)       1,0     (5,0-10,0)

4. Politische Bildung und

    Organisationslehre ...    1,0      (5,0)        -             -

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches Rechnen     -         -         1,0          (5,0)

6. Geschichte von Bewegung

    und Sport ............    0,5      (2,5)        -             -

7. Sportbiologie

    (Funktionelle Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)     3,5     (17,5)       3,0         (15,0)

8. Erste Hilfe ..........     -         -         2,0         (10,0)

9. Sportpsychologie und

    Lebenskunde ..........    2,0     (10,0)       1,0          (5,0)

10. Pädagogik, Didaktik und

    Methodik .............    2,0     (10,0)       1,0          (5,0)

11. Bewegungslehre und

    Biomechanik ..........    2,0     (10,0)       2,0         (10,0)

12. Trainingslehre .......    4,0     (20,0)       4,0         (20,0)

II. Praxis

13. Praktisch-methodische

    Übungen ..............    3,0   (15,0-20,0)    3,0    (15,0-20,0)

14. Massage ..............     -         -         3,0         (15,0)

III. Spezialfach

15. Spezielle

    Bewegungslehre und

    Biomechanik ..........     -         -          -             -

16. Spezielle

    Trainingslehre .......     -         -          -             -

17. Sportpsychologie .....     -         -          -             -

18. Seminar für Fachfragen     -         -          -             -

19. Wettkampfbestimmungen

    und Regelkunde .......     -         -          -             -

20. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ........    0,5      (2,5)        -             -

21. Gerätekunde und

    Sportstättenbau ......     -         -          -             -

22. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen ..............     -         -          -             -

                          -------------------------------------------

                             22,5  (112,5-117,5)  23,0  (115,0-125,0)

                          ===========================================

B. Pflichtpraktikum

   Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus.

C. Freigegenstände

   Aktuelle Fachgebiete        -         -          -             -

---------------------------------------------------------------------

                                3. Semester

                                        (Gesamtausmaß

                            Wochen-    bei Einbeziehung    Summe

                            stunden          des

                                          Fernunter-

                                           richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ...........      -              -     2,0         (10,0)

2. Deutsch ............     1,0           (5,0)   3,0         (15,0)

3. Lebende Fremdsprache      -              -     3,0    (15,0-20,0)

4. Politische Bildung

    und Organisationslehre    -              -     1,0          (5,0)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen ............      -              -     1,0          (5,0)

6. Geschichte von

    Bewegung und Sport .      -              -     0,5          (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)    1,0           (5,0)   7,5         (37,5)

8. Erste Hilfe ........      -              -     2,0         (10,0)

9. Sportpsychologie und

    Lebenskunde ........      -              -     3,0         (15,0)

10. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik .......      -              -     3,0         (15,0)

11. Bewegungslehre und

    Biomechanik ........      -              -     4,0         (20,0)

12. Trainingslehre .....      -              -     8,0         (40,0)

II. Praxis

13. Praktisch-methodische

    Übungen ............      -              -     6,0    (30,0-40,0)

14. Massage ............      -              -     3,0         (15,0)

III. Spezialfach

15. Spezielle

    Bewegungslehre und

    Biomechanik ........     2,0  (10,0-20,0)      2,0    (10,0-20,0)

16. Spezielle

    Trainingslehre .....     4,0  (20,0-40,0)      4,0    (20,0-40,0)

17. Sportpsychologie ...     2,0       (10,0)      2,0         (10,0)

18. Seminar für Fachfragen   2,0  (10,0-25,0)      2,0    (10,0-25,0)

19. Wettkampfbestimmungen

    und Regelkunde .....     1,0   (5,0-10,0)      1,0     (5,0-10,0)

20. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ......     0,5        (2,5)      1,0          (5,0)

21. Gerätekunde und

    Sportstättenbau ....     0,5    (2,5-5,0)      0,5      (2,5-5,0)

22. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen                  6,0  (30,0-50,0)      6,0    (30,0-50,0)

                       ----------------------------------------------

                            20,0  (100,0-172,5)   65,5  (327,5-415,0)

                        =============================================

B. Pflichtpraktikum

   Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus.

C. Freigegenstände

   Aktuelle Fachgebiete      4,0       (20,0)      4,0         (20,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist in allen Gegenständen eine allgemeine Grundlage zu geben. Der spezielle Teil im 3. Semester (Spezialfach) weist einen eigenen, auf die Sportart abgestimmten Lehrstoff auf.

Um Spitzenleistungen zu erreichen und vorzubereiten, sind daher für die einzelnen Sportarten spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig. Die Anforderungen in den einzelnen Sparten sind sehr unterschiedlich, so daß im 3. Semester ein variables Stundenausmaß vorgesehen ist. Das Mindeststundenausmaß ist jedoch unbedingt einzuhalten.

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zu Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Wie Anlage A.1. Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu

kürzen und zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)
    Eingaben an Behörden.
    Verfassen von Bewerbungsschreiben; Lebenslauf;
  2. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Berichte über vorgegebene Themen; Referate und Diskussionen; Aufbau von und Umgang mit Medien.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports der einzelnen Sportinstitutionen; Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene; Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

  1. Ziffer 6
    Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können.

Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen;

Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe;

Verbandslehre.

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen, Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

  1. Ziffer 10
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden;

methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts;

Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

  1. Ziffer 11
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften;

Videoanalyse.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen;

Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

  1. Ziffer 12
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes

Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (4 Wochenstunden)
    Training, Trainingslehre.

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung;

Belastungskomponenten.

Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel;

Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

  1. Ziffer 2
    Semester (4 Wochenstunden)
    Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters.

Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests.

  1. Ziffer 13
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psychophysischen Voraussetzungen zur Ausübung des Leistungssports in der Sparte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Formen der allgemeinen Grundausbildung (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit); allgemeines Konditionstraining.

Spiele in der Halle und im Freien im Hinblick auf die Verwendung im Training.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Schulung von bestimmten Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psychophysischer Voraussetzungen.

  1. Ziffer 14
    Massage
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage im Hinblick auf den Spitzensport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen; Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

  1. Ziffer 15
    Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe, ihrer Beeinflussung und deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken in der Spezialdisziplin.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Spezielle Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Sparteneigenart; Kenntnisse für das Analysieren von Bewegungsabläufen; komplexe sportmotorische Eigenschaften der Sparte; spezielle Bewegungseigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Spezialfaches; Bewegungsanalysen; spezielle Fragen der Biomechanik, der Sensomotorik, der Testverfahren, der Technikschulung.

  1. Ziffer 16
    Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (4 Wochenstunden)

Spezielle Fragen und Themen der Sparte auf der Basis der allgemeinen Grundlagen; konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur.

  1. Ziffer 17
    Sportpsychologie
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Möglichkeiten einer umfassenden Trainings- und Wettkampfbetreuung und um die hiefür erforderlichen Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; spartenspezifische Schwerpunkte.

  1. Ziffer 18
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Verstehen spezieller spartenspezifischer Probleme.

Einführung in das Sportmanagement.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Spartenspezifische medizinische Fragen und Fragen der Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung und Betreuung der Sportlerinnen und Sportler aller Altersstufen; Grundlagen des Sportmanagements und Sportmarketings, die für die Sparte bedeutend sind.

  1. Ziffer 19
    Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

  1. Ziffer 20
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.);

spartenübergreifende Fachliteratur.

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einsatz audiovisueller Hilfsmittel auf die Sparte bezogen;

einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist; Anlegen einer Literaturliste.

  1. Ziffer 21
    Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte des Spezialfaches.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

  1. Ziffer 22
    Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Training in der Sparte; Umsetzung in die Praxis.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (6 Wochenstunden)

Trainingsgestaltung; Organisation des Trainings; Lehrproben; Tests und Leistungskontrollen; Fehlerkorrektur.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081507