Rechtstracker.at

Anl. 3/09

Fassungen
01.09.2006 bis 30.09.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/09 heute01.10.2011 § → § BGBl. II Nr. 362/2011
Anl. 3/0901.09.200630.09.2011 § → § —
Anl. 3/0901.09.199231.08.2006 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,

Text

                                                         Anlage C.9

                                                       --------------

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/GEWEHR

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Sportschießen/Gewehr vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

                         Fernunterrichts angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                                                    (Gesamtausmaß

                                 Wochenstunden   bei Einbeziehung des

                                                    Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

   1. Religion .................        1,0                     (5,0)

   2. Deutsch ..................        0,5                     (2,5)

   3. Politische Bildung und

      Organisationslehre .......        0,5                     (2,5)

   4. Betriebskunde und

      Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                     (2,5)

   5. Geschichte von Bewegung

      und Sport ................        0,5                     (2,5)

   6. Waffen- und Gerätekunde ..        1,0                     (5,0)

   7. Sportstättenbau ..........        0,5                     (2,5)

   8. Sportbiologie (Funktionelle

      Anatomie, Physiologie und

      Gesundheitserziehung .....        3,0                    (15,0)

   9. Erste Hilfe ..............        1,5                     (7,5)

  10. Sportpsychologie und

      Lebenskunde ..............        1,5                     (7,5)

  11. Pädagogik, Didaktik und

      Methodik .................        1,5                     (7,5)

  12. Bewegungslehre und

      Biomechanik ..............        1,5                     (7,5)

  13. Trainingslehre ...........        4,0                    (20,0)

  14. Wettkampfbestimmungen und

      Regelkunde ...............        2,0                    (10,0)

  15. Audiovisuelle Hilfsmittel

      und Fachliteratur ........        0,5                     (2,5)

  16. Seminar für Fachfragen ...        1,0                     (5,0)

II. Praxis

  17. Praktische Übungen .......        5,0                    (25,0)

  18. Praktisch-methodische

      Übungen ..................        6,0                    (30,0)

                                -------------------------------------

                                       32,0                   (160,0)

                                =====================================

B. Pflichtpraktikum

   Außerhalb des Unterrichtes

   ist in jeder Disziplin des

   Sportschießens/Gewehr der

   Nachweis des Eigenkönnens

   durch entsprechende

   Mindestleistungen zu

   erbringen ...................        4,0                    (20,0)

C. Freigegenstand

   Aktuelle Fachgebiete ........        4,0                    (20,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Analge A.1) Anmerkung, richtig: Anlage)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄDNE

Anmerkung, richtig: UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE),

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Veständnis Anmerkung, richtig: Verständnis) für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 4
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines Schützenverbandes und Schützenvereines.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; abrechnung Anmerkung, richtig: Abrechnung) von Lehrgängen, Kursen, Wettkämpfen usw. mit den zuständigen Institutionen (Fachverband, Dachverband, Sporttoto, Behörden usw.).

  1. Ziffer 5
    Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die historischen Grundlagen des Sports mit Schwerpunkt auf Geschichte und Aufbau des Österreichischen Schützenbundes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports im allgemeinen; Geschichte und Entwicklung des Schießsports sowie Aufbau und historische Entwicklung des Österreichischen Schützenbundes.

  1. Ziffer 6
    Waffen- und Gerätekunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Funktion, Handhabung und Pflege der für Sportschießen verwendeten Gewehre, Munition und diversen Ausrüstungen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Funktion und Handhabung verschiedener Sportgewehre und Munition mit besonderer Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlichen Vorschriften.

Richtige Pflege von Gewehren, Munition und der für Gewehrschießen erforderlichen Ausrüstung (Fernrohre, Schießkleidung, diverses Zubehör).

  1. Ziffer 7
    Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung von Schießständen für

Sportschießen/Gewehr.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundlegende Forderungen für Planung und Einrichtung von Schießständen für das Sportschießen/Gewehr; Unterschiede in der Planung von Anlagen für verschiedene Disziplinen (Luftgewehr 10 m, Kleinkaliber-Gewehr 50 m und laufende Scheibe 50 m); Platz und Raumbedarf bei Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften und der durch das Reglement gegebenen Maße; zweckmäßige Anordnung der erforderlichen Nebenräume und -anlagen.

  1. Ziffer 8
    Sportbiologie
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Besondere Beanspruchung des menschlichen Skelettes und Stützapparates sowie einzelner Sinnesorgane (Auge, Gleichgewichtssinn) in den verschiedenen Disziplinen des Gewehrschießens.

Spezielle Erfordernisse des Schießsports/Gewehr wie Ausbildung von Muskelgefühl in den einzelnen Disziplinen; Bedeutung des Kreislaufes und der damit zusammenhängenden allgemeinen Kondition; richtiges Atmen in Verbindung mit dem Zielvorgang; Koordinierung geistiger und körperlicher Aufgaben bis zur Automatisierung des Abzugsvorganges als „angelernte Reflexbewegung”. Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 9
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwenig Anmerkung, richtig: notwendig) sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 10
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 11
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtig Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jungendlichen Anmerkung, richtig: Jugendlichen).

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Ziele der Erziehung, Faktoren und Methoden des Unterrichtes; erzieherische Ziele des Schießsports mit besonderer Betonung der in diesem Sport erforderlichen Selbstbeherrschung.

Unterrichtsgestaltung mit Berücksichtigung verschiedener Leistungsgruppen in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr. Für den Unterricht in den einzelnen Disziplinen optimale Gruppenstärke und deren Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren; methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 12
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung der in verschiedenen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr wichtigen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Allgemeine sportmotorische Prinzipien und Grundeigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Sportschießens/Gewehr; im Sportschießen/Gewehr notwendige Feinkoordination von Bewegungsabläufen mit dem Ziel der Automatisierung derselben.

  1. Ziffer 13
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr und

ihrer Trainingsarten.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Mittel zur Entwicklung des Trainingszustandes; Trainingsprinzipien; Trainingsplanung und -gestaltung für die einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr mit besonderer Berücksichtigung von:

  1. Litera a
    Lang-, mittel- und kurzfristiger Trainingsplanung
  2. Litera b
    Phasen des Trainingsaufbaues innerhalb einer Saison unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen und speziellen Konditionstrainings
  3. Litera c
    Varianten des Trockentrainings zum Erlernen verschiedener schießtechnischer Abläufe
  4. Litera d
    Mentales Training und Übungen zur Verbesserung der Konzentrationfähigkeit Anmerkung, richtig: Konzentrationsfähigkeit)
  5. Litera e
    Trainings- und Leistungskontrolle am Schießstand mit Festlegung eines dem Leistungsstandard angepaßten Trainingszieles.

  1. Ziffer 14
    Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit in der Auslegung und Anwendung der Regel- und Wettkampfbestimmungen des Sportschießens/Gewehr.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Allgemein gültige Bestimmungen sowie nationales und internationales Reglement für Sportschießen/Gewehr; richtige Interpretation und Anwendung aller für die Durchführung von Wettkämpfen sowie für die Betreuung von Sportschützen wichtigen Regelbestimmungen.

  1. Ziffer 15
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Die Verwendungsmöglichkeiten audiovisueller Hilfsmittel und der vorhandenen Fachliteratur für die Ausbildung von Gewehrschützen.

  1. Ziffer 16
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bearbeitung von speziellen Themen des Sportschießens/Gewehr.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Neueste Erkenntnisse aus dem Bereich des Sportschießens/Gewehr.

  1. Ziffer 17
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des Eingenkönnens Anmerkung, richtig: Eigenkönnens) sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis für eine spartengerechte Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Übungen zur Verbesserung der sportmotorischen Eigenschaften (Konditions- und Ausgleichsübungen, Entspannungsübungen); Möglichkeiten richtiger Anwendung der Ausrüstung; Verhalten am Schießstand; richtige Schießtechnik in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens; Anwendungsbereiche für Trockentraining; mentales Training und Konzentrationsübungen; verschiedene Varianten der Leistungskontrolle.

  1. Ziffer 18
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes in allen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr.
Lehrstoff:
(6 Wochenstunden)
Gestaltung von Unterrichts- und Trainingseinheiten. Verwendung von Lehr- und Lernhilfen. Übungsmethoden zur Erarbeitung der richtigen Schießtechnik in den einzelnen Disziplinen. Anleitung zur selbständigen Aufgabenstellung und Leistungskontrolle des einzelnen Sportlers; Organisation von Trainings- und Leistungswettkämpfen.

B. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung und Nachweis des Eigenkönnens in den einzelnen
Disziplinen des Sportschießens/Gewehr.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens im Sportschießen/Gewehr.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081528