Rechtstracker.at

Anl. 3/14

Fassungen
01.09.2006 bis 30.09.2011 — BGBl. II Nr. 307/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/14 heute01.10.2011 § → § BGBl. II Nr. 362/2011
Anl. 3/1401.09.200630.09.2011 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 3/1401.09.199231.08.2006 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 14

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 307/2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011danach: BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                        Anlage C.14

                                                      ---------------

VOLTIGIERINSTRUKTORENAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierinstruktors vertraut zu machen. Voltigierinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

                              angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                          1. Semester         2. Semester

                               (Gesamt-          (Gesamt-

                      Wochen-  ausmaß   Wochen-  ausmaß bei

                      stunden    bei    stunden    bei

                                Einbe-            Einbe-     Summe

                               ziehung           ziehung

                                 des               des

                              Fernunter-        Fernunter-

                               richtes)          richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

2. Deutsch .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

3. Lebende

    Fremdsprache ....     -       -       0,5    (2,5)    0,5   (2,5)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre   0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

6. Geschichte von

    Bewegung und Sport   0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheits-

    erziehung) ......    2,0   (10,0)     1,0    (5,0)    3,0  (15,0)

8. Erste Hilfe .....     -       -       1,0    (5,0)    1,0   (5,0)

9. Sportpsychologie

    und Lebenskunde      1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

10. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik ....    0,5    (2,5)     1,0    (5,0)    1,5   (7,5)

11. Trainings- und

    Bewegungslehre ..    1,0    (5,0)     1,0    (5,0)    2,0  (10,0)

12. Voltigiertheorie     2,0   (10,0)     4,0   (20,0)    6,0  (30,0)

13. Sattel- und

    Zaumzeugkunde ...    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

14. Pferdehaltung ...    1,0    (5,0)     0,5    (2,5)    1,5   (7,5)

15. Exterieurlehre und

    Veterinärkunde ..    1,5    (7,5)     2,0   (10,0)    3,5  (17,5)

16. Organisation des

    Reit- und

    Voltigiersports,

    Turnierwesen und

    Sportstättenbau      1,0    (5,0)     0,5    (2,5)    1,5   (7,5)

17. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ...     -       -       0,5    (2,5)    0,5   (2,5)

18. Seminar für

    Fachfragen ......     -       -       1,0    (5,0)    1,0   (5,0)

II. Praxis

19. Praktische

    Übungen .........    2,0   (10,0)     2,0   (10,0)    4,0  (20,0)

20. Praktisch-

    methodische

    Übungen .........    6,5   (32,5)     7,0   (35,0)   13,5  (67,5)

21. Konditionsschulung    -       -       0,5    (2,5)    0,5   (2,5)

                     ------------------------------------------------

                        22,0  (110,0)    22,5  (112,5)   44,5 (222,5)

                     ================================================

B. Unterrichtspraxis

   Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine Praxis von

30 Übungseinheiten an einer beim   Bundesfachverband für Reiten und

Fahren gemeldeten Voltigiergruppe zu erbringen.

C. Freigegenstand

  1. Ziffer 22
    Exkursionen (in Kursform) während der Semester nach Vereinbarung.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprachfertigkeit, Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln, Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 6
    Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholung wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 10
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele; der Voltigierinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 11
    Trainings- und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten um

Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

  1. Ziffer 12
    Voltigiertheorie
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für Einzelvoltigierer und Voltigiergruppen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen.

  1. Ziffer 2
    Semester (4 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellung von Einzelküren.

  1. Ziffer 13
    Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege.

  1. Ziffer 14
    Pferdehaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen.

  1. Ziffer 15
    Exterieurlehre und Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

  1. Ziffer 16
    Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

  1. Ziffer 17
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

  1. Ziffer 18
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt

heilpädagogisches Voltigieren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen.

  1. Ziffer 19
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am

Holzpferd.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden.

  1. Ziffer 20
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (6,5 Wochenstunden)

Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (7 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren.

  1. Ziffer 21
    Konditionsschulung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Voltigiersports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes.

  1. Ziffer 22
    Exkursionen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Voltigiergruppen usw.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081533