Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 446/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
3. Abschnitt
Controlling-Beirat
Aufgaben und Geschäftsordnung
§ 9.Paragraph 9,
Beim Bundesminister für Landesverteidigung wurde mit Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung BGBl. II Nr. 441/2005 anlässlich der Bestimmung der Heeresforstverwaltung Allensteig als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2007 auch auf die Heeresdruckerei ausgeweitet. Beim Bundesminister für Landesverteidigung wurde mit Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2005, anlässlich der Bestimmung der Heeresforstverwaltung Allensteig als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2007 auch auf die Heeresdruckerei ausgeweitet.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2010
Dokumentnummer
NOR40084779