Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 464/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Erhebungsunterlagen
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die Bundesanstalt hat für eine kostenlose Zustellung der Erhebungsformulare an die auskunftspflichtigen Meldeeinheiten zu sorgen. Auf Verlangen sind die Erhebungsformulare auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.
(2)Absatz 2,Die Bundesanstalt hat Vorsorge zu treffen, dass die Auskunftserteilung und die Übermittlung der Erhebungsformulare auf elektronischem Wege erfolgen können.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2023
Dokumentnummer
NOR40085188