Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Hochschul-Zulassungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 112/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Selbsteinschätzungsinstrumentarien
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,An den Pädagogischen Hochschulen sind Selbsteinschätzungsinstrumentarien (Verfahren der Eignungs- und Berufsberatung) auszuwählen, die geeignet sind, zur persönlichen Selbsteinschätzung der Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber hinsichtlich der Berufseignung hinzuführen.
(2)Absatz 2,Die Selbsteinschätzungsinstrumentarien sind auf der Homepage der Pädagogischen Hochschulen einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist deren Zugänglichkeit auch am Standort der Pädagogischen Hochschulen zu gewährleisten.
(3)Absatz 3,Die Anwendung hat so konzipiert zu sein, dass sie aussagekräftige Ergebnisse zum Vorliegen der Eignung liefert.
Schlagworte
Eignungsberatung
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2013
Dokumentnummer
NOR40087491