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§ 5 ECV 2007

Fassungen
01.11.2007 bis 31.01.2012 — BGBl. II Nr. 213/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 501.02.201202.01.2018 § → § BGBl. II Nr. 30/2012 · aufgehoben
§ 501.11.200731.01.2012 BGBl. II Nr. 213/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Emittenten-Compliance-Verordnung 2007

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 213 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.11.2007BGBl. II Nr. 213/2007

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012danach: BGBl. II Nr. 30/2012

Abkürzung

ECV 2007

Index

21/05 Börse

Text

Umgang mit Insider-Informationen

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Der Emittent hat geeignete Anweisungen zu erteilen, damit innerhalb eines Vertraulichkeitsbereiches Insider-Informationen nur jenen Personen zur Kenntnis gelangen, die mit der Bearbeitung dieser Informationen auf Grund ihrer Tätigkeit befasst sind. Dabei ist die Anzahl der mit Insider-Informationen befassten Personen möglichst gering zu halten.
  2. Absatz 2,Der Emittent hat geeignete Anweisungen zu erteilen, damit alle im Unternehmen erstmals bekannt gewordenen und als solche erkannten Insider-Informationen unverzüglich dem Compliance-Verantwortlichen gemeldet werden.
  3. Absatz 3,Schriftstücke und externe Datenträger, insbesondere Disketten und CD-ROM, die Insider- Informationen beinhalten, sind derart aufzubewahren, dass sie jenen Personen nicht zugänglich sind, die mit der Bearbeitung dieser Insider-Informationen, der Schriftstücke oder der externen Datenträger nicht auf Grund ihrer Tätigkeit befasst sind.
  4. Absatz 4,Elektronisch gespeicherte Daten einschließlich elektronischer Post, die Insider-Informationen beinhalten, sind derart zu sichern, dass sie jenen Personen nicht zugänglich sind, die mit der Bearbeitung dieser Insider-Informationen oder Daten nicht auf Grund ihrer Tätigkeit befasst sind.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2012

Gesetzesnummer

20005439

Dokumentnummer

NOR40090722