Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 10/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 261/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Eine bei In-Kraft-Treten der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2007 rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2, die nach dem 12. Jänner 2000 erstmals wasserrechtlich bewilligt wurde, hat innerhalb von vier Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A Abschnitt 2 zu entsprechen. Andere rechtmäßig bestehende Abwassereinleitungen gemäß § 1 Abs. 2, für die bereits eine generelle Anpassungspflicht ausgelöst wurde, haben nur dann innerhalb von vier Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A Abschnitt 2 zu entsprechen, wenn es sich um Anlagen gemäß § 33c Abs. 7 Z 1 und 3 WRG 1959 handelt.Eine bei In-Kraft-Treten der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2007, rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, Absatz 2,, die nach dem 12. Jänner 2000 erstmals wasserrechtlich bewilligt wurde, hat innerhalb von vier Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A Abschnitt 2 zu entsprechen. Andere rechtmäßig bestehende Abwassereinleitungen gemäß Paragraph eins, Absatz 2,, für die bereits eine generelle Anpassungspflicht ausgelöst wurde, haben nur dann innerhalb von vier Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A Abschnitt 2 zu entsprechen, wenn es sich um Anlagen gemäß Paragraph 33 c, Absatz 7, Ziffer eins und 3 WRG 1959 handelt. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt ein Jahr nach der Kundmachung in Kraft. BGBL. Nr. 184/1991 sowie Abschnitt VI des BGBL. Nr. 537/1993 treten mit Inkraftreten dieser Verordnung außer Kraft. Die Verordnung BGBl. II Nr. 261/2007 tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft.Diese Verordnung tritt ein Jahr nach der Kundmachung in Kraft. BGBL. Nr. 184 aus 1991, sowie Abschnitt römisch sechs des BGBL. Nr. 537 aus 1993, treten mit Inkraftreten dieser Verordnung außer Kraft. Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2007, tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025
Dokumentnummer
NOR40091125