Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einheitliche Betriebsprämie-Verordnung 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 322/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Übertragung von Zahlungsansprüchen
§ 3. (1) Anträge auf Übertragung von Zahlungsansprüchen sind mittels eines von der AMA aufzulegenden Formblatts anzuzeigen.Paragraph 3, (1) Anträge auf Übertragung von Zahlungsansprüchen sind mittels eines von der AMA aufzulegenden Formblatts anzuzeigen.
(2)Absatz 2,Erfolgt die Anzeige einer Übertragung von Zahlungsansprüchen mit Fläche nach dem 30. April, hat der übernehmende Betriebsinhaber durch geeignete Unterlagen sicherzustellen, dass er den Termin für den Beginn der 10-Monats-Frist gemäß § 8 Abs. 2 Z 3 MOG 2007 einhält.Erfolgt die Anzeige einer Übertragung von Zahlungsansprüchen mit Fläche nach dem 30. April, hat der übernehmende Betriebsinhaber durch geeignete Unterlagen sicherzustellen, dass er den Termin für den Beginn der 10-Monats-Frist gemäß Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 3, MOG 2007 einhält.
(3)Absatz 3,Die Anzeige hat insbesondere zu enthalten:
Anzahl, Art und Wert der von der Übertragung erfassten Zahlungsansprüche einschließlich Identifizierungscode und
die Unterschriften des übertragenden und des übernehmenden Betriebsinhabers.
(4)Absatz 4,Übertragungen von Zahlungsansprüchen im Rahmen von Betriebsübertragungen sind unter Verwendung des von der AMA hierzu aufgelegten Formblatts jederzeit möglich. Die Frist zur Anzeige gemäß § 8 der INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2005, BGBl. II Nr. 474/2004, ist dabei zu beachten.Übertragungen von Zahlungsansprüchen im Rahmen von Betriebsübertragungen sind unter Verwendung des von der AMA hierzu aufgelegten Formblatts jederzeit möglich. Die Frist zur Anzeige gemäß Paragraph 8, der INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2005, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 474 aus 2004,, ist dabei zu beachten.
Dokumentnummer
NOR40092176