Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 251/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 251 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse
Text
Die „Vienna Community Church – VCC“ mit Sitz in 1010 Wien, Dorotheergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.Die „Vienna Community Church – VCC“ mit Sitz in 1010 Wien, Dorotheergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß Paragraph 4, Absatz eins, leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Finnische Evangelische Gemeinde A.B. in Österreich mit Sitz in 1190 Wien, Börnergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.Die Finnische Evangelische Gemeinde A.B. in Österreich mit Sitz in 1190 Wien, Börnergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. errichtet. Gemäß Paragraph 4, Absatz eins, leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die „Salzburg International Christian Church – SICC“ mit Sitz in 5020 Salzburg, Schwarzstraße 25, wurde mit Wirkung vom 1. März 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.Die „Salzburg International Christian Church – SICC“ mit Sitz in 5020 Salzburg, Schwarzstraße 25, wurde mit Wirkung vom 1. März 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß Paragraph 4, Absatz eins, leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die „Afrikaanssprachige Evangelische Gemeinde in Wien“ mit Sitz in 1120 Wien, Hetzendorferstraße 99/11, wurde mit Wirkung vom 5. Dezember 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.Die „Afrikaanssprachige Evangelische Gemeinde in Wien“ mit Sitz in 1120 Wien, Hetzendorferstraße 99/11, wurde mit Wirkung vom 5. Dezember 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. errichtet. Gemäß Paragraph 4, Absatz eins, leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Predigtstation Strasshof der Evangelischen Pfarrgemeinde Wien-Donaustadt wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 zur selbständigen Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Strasshof-Marchfeld erhoben. Gleichzeitig wurde sie aus der Diözese Wien aus- und in die Diözese Niederösterreich eingegliedert. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.Die Predigtstation Strasshof der Evangelischen Pfarrgemeinde Wien-Donaustadt wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 zur selbständigen Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Strasshof-Marchfeld erhoben. Gleichzeitig wurde sie aus der Diözese Wien aus- und in die Diözese Niederösterreich eingegliedert. Gemäß Paragraph 4, Absatz eins, leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Unterhaus wurde mit Wirkung vom 10. Juli 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Unterhaus-Millstätter See.
Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Ost wurde mit Wirkung vom 27. September 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Christuskirche.
Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Stainz wurde mit Wirkung vom 12. November 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Stainz-Deutschlandsberg.
Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Amstetten wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2008 geändert in:
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Amstetten-Waidhofen/Ybbs.
Der Name der Diakonie Wien, einer Einrichtung der Evangelischen Kirche, wurde mit Wirkung vom 3. März 2008 geändert in:
Stadtdiakonie Wien.
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025
Dokumentnummer
NOR40100195