Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 275/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3BAnlage 3 B
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anlage 3.B
Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für
TrichinenuntersuchungenAusbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für, Trichinenuntersuchungen
(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)
Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 24 UE
Ausbildungsinhalte:
Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen
Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 16 UE
Ausbildungsinhalte:
Naturgeschichte der Trichinen, und zwar insbesondere der Körperbau der Trichinen, die Entwicklung und Übertragung der Trichinen auf Mensch und Tier und die Erscheinungsformen der Muskeltrichinen sowie die Veränderungen, die diese Parasiten in der Muskulatur hervorrufen
Gebilde, die mit Trichinen verwechselt werden könnten
Grundzüge der Anatomie des Schweines und des Pferdes sowie Grundzüge der Anatomie der Muskulatur
Grundkenntnisse über den Bau und die Erkennbarkeit der Miescher`schen Schläuche
Methoden der Untersuchung auf Trichinen
Grundkenntnisse über die Entwicklung und Übertragung von Finnen auf Mensch und Tier
Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Dokumentnummer
NOR40100719