Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 275/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anlage 5
Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von
Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der
Länder herangezogen werdenAusbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von, Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der, Länder herangezogen werden
Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsinhalte:
Allgemein:
Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
Organisation und Aufgaben des BMGFJ
- Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:
Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handeltLebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 2, genannte Waren oder um Honig handelt
Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie GetränkeLebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
Zusatzstoffe (als solche)
Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 480 UE
Ausbildungsinhalte:
Allgemein:
Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse - Spezielle Sachgebiete:
Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
Schlagworte
Mahlprodukt, Broterzeugnis, Lebensmittelhygiene
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Dokumentnummer
NOR40100721