Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Fakultativprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 155/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 50Artikel 50
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel 50
Verbindliche Wortlaute
Der arabische, der chinesische, der englische, der französische, der russische und der spanische Wortlaut dieses Übereinkommens sind gleichermaßen verbindlich.
Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2024
Dokumentnummer
NOR40102343