Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten des bürgerlichen Rechts mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen. Angelegenheiten des Handelsrechts einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts.
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Vertragsversicherungsrecht.
Kartellrecht.
Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.