Welche Informationen die Anlagen im Detail zu enthalten haben, ergibt sich verbindlich aus der Eigentümerkontrollverordnung (EKV) der FMA. Die vorgelegten Anlagen sind mit der entsprechenden Nummer gemäß nachfolgender Tabelle zu versehen.
Kurzbezeichnung der Anlage | Anlage Nr.: | Anlage |
Nachweis über die Identität oder rechtliche Existenz des Anzeigepflichtigen gemäß § 8Nachweis über die Identität oder rechtliche Existenz des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 8 Abs. 1 Z 1 EKVAbsatz eins, Ziffer eins, EKV | 1. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Amtlich beglaubigte Kopien der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 EKVParagraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, EKV | 2. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Liste der persönlich haftenden Gesellschafter und der weiten Personen gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 EKVListe der persönlich haftenden Gesellschafter und der weiten Personen gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, EKV | 3. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 EKVDarstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 4, EKV | 4. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen gemäß § 8 Abs. 1 Z 5 EKVListe mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 5, EKV | 5. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden oder Gerichte außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 EKVParagraph 8, Absatz eins, Ziffer 6, EKV | 6. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Zielunternehmens gemäß § 8 Abs. 1 Z 7 EKVErklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Zielunternehmens gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 7, EKV | 7. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Vollmacht zur Empfangnahme von Dokumenten gemäß § 8 Abs. 1 Z 8 EKVVollmacht zur Empfangnahme von Dokumenten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 8, EKV | 8. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Lebensläufe nach § 8 Abs. 2 EKVLebensläufe nach Paragraph 8, Absatz 2, EKV | 9. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Angaben nach § 9 EKV:Angaben nach Paragraph 9, EKV: | | |
| Angaben zu Strafverfahren gemäß § 9Angaben zu Strafverfahren gemäß Paragraph 9 Abs. 1 Z 1 iVm § 9 Abs. 2 EKVAbsatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz 2, EKV | 10. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Angaben zu Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 EKVAngaben zu Verwaltungsstrafverfahren gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2, EKV | 11. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Angaben zu Konkursverfahren, Ausgleichsverfahren oder vergleichbaren Verfahren gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EKVAngaben zu Konkursverfahren, Ausgleichsverfahren oder vergleichbaren Verfahren gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3, EKV | 12. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Angaben zu Verfahren einer Aufsichtsbehörde gemäß § 9 Abs. 1 Z 4 EKVAngaben zu Verfahren einer Aufsichtsbehörde gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4, EKV | 13. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Angaben gemäß § 9 Abs. 1 Z 5 EKVAngaben gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5, EKV | 14. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Angaben und Unterlagen zur Zuverlässigkeit gemäß § 9 Abs. 3 EKVAngaben und Unterlagen zur Zuverlässigkeit gemäß Paragraph 9, Absatz 3, EKV | 15. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Angaben gemäß § 9 Abs. 4 EKVAngaben gemäß Paragraph 9, Absatz 4, EKV | 16. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Darstellung der Konzernstruktur gemäß § 10 Z 1 lit. a EKVDarstellung der Konzernstruktur gemäß Paragraph 10, Ziffer eins, Litera a, EKV | 17. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns gemäß § 10 Z 1 lit. b EKVDarstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns gemäß Paragraph 10, Ziffer eins, Litera b, EKV | 18. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Aufstellung der beaufsichtigten Konzernunternehmen gemäß § 10 Z 1 lit. c EKVAufstellung der beaufsichtigten Konzernunternehmen gemäß Paragraph 10, Ziffer eins, Litera c, EKV | 19. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Angaben zur Führung von Geschäften gemäß § 10 Z 2 EKVParagraph 10, Ziffer 2, EKV | 20. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Liste gemäß § 10 Z 3 EKVListe gemäß Paragraph 10, Ziffer 3, EKV | 21. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen des Anzeigepflichtigen an der qualifizierten Beteiligung gemäß § 11 EKVDarstellung der finanziellen und sonstigen Interessen des Anzeigepflichtigen an der qualifizierten Beteiligung gemäß Paragraph 11, EKV | 22. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Anzeigepflichtigen gemäß § 12 EKV:Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 12, EKV: | | |
| Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 EKVJahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer eins, EKV | 23. | ist nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Berichte über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 EKVBerichte über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, EKV | 24. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen gemäß § 12 Abs. 3 Z 1 EKVAufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer eins, EKV | 25. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Vermögensaufstellung gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 EKVVermögensaufstellung gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer 2, EKV | 26. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Einkommenssteuererklärungen und Einkommenssteuerbescheide oder Dokumente mit vergleichbarem Aussagegehalt der letzten drei Kalenderjahre gemäß § 12 Abs. 3 Z 3 EKVEinkommenssteuererklärungen und Einkommenssteuerbescheide oder Dokumente mit vergleichbarem Aussagegehalt der letzten drei Kalenderjahre gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer 3, EKV | 27. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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| Ratings gemäß § 12 Abs. 4 EKVRatings gemäß Paragraph 12, Absatz 4, EKV | 28. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel gemäß § 13 EKVDarstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel gemäß Paragraph 13, EKV | 29. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb gemäß § 13 EKVVereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb gemäß Paragraph 13, EKV | 30. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach § 14 EKVGeschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach Paragraph 14, EKV | 31. | nicht erforderlich
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liegt bei
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wird nachgereicht
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