Rechtstracker.at

Anl. 1 EKV

Fassungen
01.04.2009 bis 31.10.2009 — BGBl. II Nr. 83/2009 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.201431.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 318/2013 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 425/2015
Anl. 115.04.201231.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 126/2012
Anl. 101.11.200914.04.2012 § → § BGBl. II Nr. 351/2009
Anl. 101.04.200931.10.2009 BGBl. II Nr. 83/2009 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Eigentümerkontrollverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2009BGBl. II Nr. 83/2009

Außerkrafttretensdatum

31.10.2009danach: BGBl. II Nr. 351/2009

Abkürzung

EKV

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Anhang römisch eins

Anzeigeformular gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EKV

Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

An die

Eingangsstempel

Finanzmarktaufsichtsbehörde – FMA

 

 

 

 

 

Hiermit wird Folgendes angezeigt:

Absicht des Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung

Absicht der Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

an folgendem/folgender

Kreditinstitut:

Versicherungsunternehmen:

Wertpapierfirma bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen:

Firma oder Bezeichnung

 

 

Rechtsform

 

Sitz

 

 

Straße, Hausnummer

 

 

Postleitzahl

 

 

Ort

 

Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:

Nein

Ja

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen a) Angaben, wenn der Anzeigepflichtige eine natürliche Person ist:

Familienname

 

Geburtsname

 

Vornamen

 

Geburtsdatum

 

Geburtsort, Geburtsland

 

Staatsangehörigkeit

 

Anschrift des Hauptwohnsitzes

 

Straße, Hausnummer

 

 

Postleitzahl

 

 

Ort

 

 

Land

 

b) Angaben, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist:

Firma

 

 

Rechtsform

 

Sitz mit Postleitzahl

 

Sitzland

 

Anschrift der Hauptniederlassung

 

Straße, Hausnummer

 

 

Postleitzahl

 

 

Ort

 

 

Land

 

Firmenbuchnummer oder Ordnungsmerkmale einer vergleichbaren Registereintragung

 

c) Zustellungsbevollmächtigter:

Firma oder Firma und Rechtsform

 

Vornamen

 

Geburtsdatum

 

Anschrift

 

Straße, Hausnummer

 

 

Postleitzahl

 

 

Ort

 

d) Vertretungsbefugter Rechtsvertreter, sofern der Anzeigepflichtige vertreten ist:

Familienname oder Firma und Rechtsform

 

 

Vornamen

 

Geburtsdatum

 

Anschrift

 

Straße, Hausnummer

 

 

Postleitzahl

 

 

Ort

 

2. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen und zur geplanten Beteiligung a) Das Zielunternehmen ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des Paragraph 7, Absatz 2, EKV:

Nein

Ja

b) Der Anzeigepflichtige ist ein Unternehmen im Sinne des Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer eins, EKV:

Nein

Ja, es handelt sich bei dem Anzeigepflichtigen um ein/eine

Kreditinstitut

Versicherungsunternehmen

Wertpapierfirma oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Pensionskasse

c) Der Anzeigepflichtige ist ein Unternehmen im Sinne des Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer 2, EKV:

Nein

Ja, es handelt sich bei dem Anzeigepflichtigen um ein/eine

 

Kreditinstitut gemäß Artikel 4, Absatz eins

Wertpapierfirma gemäß Artikel 4, Absatz eins

 
 

 

der Richtlinie 2006/48/EG

 

Ziffer eins, der RL 2004/39/EG

 
 

Versicherungsunternehmen

 

Die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) sind:

 

 

d) Der Anzeigepflichtige macht Gebrauch von Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer 3, EKV:

Nein

Ja, die nicht vorgelegten Informationen werden von folgenden weiteren Anzeigepflichtigen vorgelegt:

1.

 

2.

 

3.

 

e) Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20% oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:

Nein

Ja

f) Umfang der geplanten Beteiligung am Zielunternehmen:

Geplanter Kapitalanteil

Geplanter Stimmrechtsanteil in Prozent

Kapital des Zielunternehmens in Euro

in %

in Euro

 

 

 

 

 

 

3. Beizufügende Informationen

Welche Informationen die Anlagen im Detail zu enthalten haben, ergibt sich verbindlich aus der Eigentümerkontrollverordnung (EKV) der FMA. Die vorgelegten Anlagen sind mit der entsprechenden Nummer gemäß nachfolgender Tabelle zu versehen.

Kurzbezeichnung der Anlage

Anlage Nr.:

Anlage

Nachweis über die Identität oder rechtliche Existenz des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 8

Absatz eins, Ziffer eins, EKV

1.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Amtlich beglaubigte Kopien der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung gemäß

Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, EKV

2.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Liste der persönlich haftenden Gesellschafter und der weiten Personen gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, EKV

3.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 4, EKV

4.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 5, EKV

5.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden oder Gerichte außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb gemäß

Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 6, EKV

6.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Zielunternehmens gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 7, EKV

7.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Vollmacht zur Empfangnahme von Dokumenten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 8, EKV

8.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Lebensläufe nach Paragraph 8, Absatz 2, EKV

9.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Angaben nach Paragraph 9, EKV:

 

 

 

Angaben zu Strafverfahren gemäß Paragraph 9

Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz 2, EKV

10.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Angaben zu Verwaltungsstrafverfahren gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2, EKV

11.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Angaben zu Konkursverfahren, Ausgleichsverfahren oder vergleichbaren Verfahren gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3, EKV

12.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Angaben zu Verfahren einer Aufsichtsbehörde gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4, EKV

13.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Angaben gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5, EKV

14.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Angaben und Unterlagen zur Zuverlässigkeit gemäß Paragraph 9, Absatz 3, EKV

15.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Angaben gemäß Paragraph 9, Absatz 4, EKV

16.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Darstellung der Konzernstruktur gemäß Paragraph 10, Ziffer eins, Litera a, EKV

17.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns gemäß Paragraph 10, Ziffer eins, Litera b, EKV

18.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Aufstellung der beaufsichtigten Konzernunternehmen gemäß Paragraph 10, Ziffer eins, Litera c, EKV

19.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Angaben zur Führung von Geschäften gemäß

Paragraph 10, Ziffer 2, EKV

20.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Liste gemäß Paragraph 10, Ziffer 3, EKV

21.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen des Anzeigepflichtigen an der qualifizierten Beteiligung gemäß Paragraph 11, EKV

22.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 12, EKV:

 

 

 

Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer eins, EKV

23.

ist nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Berichte über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, EKV

24.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer eins, EKV

25.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Vermögensaufstellung gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer 2, EKV

26.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Einkommenssteuererklärungen und Einkommenssteuerbescheide oder Dokumente mit vergleichbarem Aussagegehalt der letzten drei Kalenderjahre gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer 3, EKV

27.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

 

Ratings gemäß Paragraph 12, Absatz 4, EKV

28.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel gemäß Paragraph 13, EKV

29.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb gemäß Paragraph 13, EKV

30.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach Paragraph 14, EKV

31.

nicht erforderlich

liegt bei

wird nachgereicht

Kontaktperson für Rückfragen:

Familienname

 

Vornamen

 

Telefonnummer

 

(mit Vorwahl)

 

E-Mail-Adresse

 

Datum und Unterschrift(en) des Anzeigepflichtigen

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Zuletzt aktualisiert am

24.02.2015

Gesetzesnummer

20006272

Dokumentnummer

NOR40105479