Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 464/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 276/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Kostenersatz
§ 12.Paragraph 12,
(1)Absatz eins,Der Bundesanstalt gebührt ein zusätzlicher jährlicher Kostenersatz in folgender Höhe:
im Jahr 2009: 263 099 Euro;
im Jahr 2010: 270 992 Euro;
im Jahr 2011: 279 122 Euro;
im Jahr 2012: 287 495 Euro;
im Jahr 2013: 296 120 Euro.
(2)Absatz 2,Im Jahr 2013 sind die Kosten für die Durchführung der Statistik nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und für die Erhebungsjahre ab 2014 neu festzulegen. Erfolgt bis zum Jahr 2014 keine Neufestlegung, gilt für das Jahr 2014 und die Folgejahre der Kostenersatz gemäß Abs. 1 Z 5. Dementsprechend gilt auch die Regelung gemäß Abs. 4 weiter.Im Jahr 2013 sind die Kosten für die Durchführung der Statistik nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und für die Erhebungsjahre ab 2014 neu festzulegen. Erfolgt bis zum Jahr 2014 keine Neufestlegung, gilt für das Jahr 2014 und die Folgejahre der Kostenersatz gemäß Absatz eins, Ziffer 5, Dementsprechend gilt auch die Regelung gemäß Absatz 4, weiter.
(3)Absatz 3,Die Bundesanstalt ist verpflichtet, bei der Europäischen Union alle möglichen Zuwendungen für die Durchführung der Statistiken nach dieser Verordnung in Anspruch zu nehmen. Der Kostenersatz reduziert sich jeweils um den Betrag, den die Bundesanstalt von der Europäischen Union erhält.
(4)Absatz 4,Der Anspruch auf Kostenersatz besteht gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie dem Bundesminister für Finanzen in folgender Höhe:
| BMWFJ | BMF |
2009 | 88 230 Euro | 174 869 Euro |
2010 | 90 877 Euro | 180 115 Euro |
2011 | 93 603 Euro | 185 519 Euro |
2012 | 96 411 Euro | 191 084 Euro |
2013 | 99 304 Euro | 196 816 Euro |
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2014
Dokumentnummer
NOR40109676