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Anl. 13 MSV 2010

Fassungen
21.10.2009 bis 17.02.2012 — BGBl. II Nr. 339/2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1328.05.201315.07.2025 § → § BGBl. II Nr. 137/2013 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 161/2025
Anl. 1318.02.201227.05.2013 § → § BGBl. II Nr. 41/2012
Anl. 1321.10.200917.02.2012 BGBl. II Nr. 339/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 13

Inkrafttretensdatum

21.10.2009BGBl. II Nr. 339/2009

Außerkrafttretensdatum

17.02.2012danach: BGBl. II Nr. 41/2012

Abkürzung

MSV 2010

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Inbetriebnahme von tragbaren Befestigungsgeräten mit Treibladung und anderen Schussgeräten mit Treibladung tritt diese Verordnung mit 29. Juni 2011 in Kraft.

Text

ANHANG römisch dreizehn

Verzeichnis der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen

(Stand: 28. September 2009)

Vorbemerkung:

Die nachfolgend angeführten von Österreich zugelassenen Benannten Stellen und in Österreich tätigen Benannten Stellen sind entsprechend ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der im Paragraph 12, Absatz 3, Litera b und c und Absatz 4, dieser Verordnung (Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben b und c und Absatz 4 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfungen, Genehmigungen, Kontrollen und Überwachungen) zugelassen.

Die aktuelle Liste der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen kann in der Internet-Seite des Informationssystems der Europäischen Kommission NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) unter folgender Adresse eingesehen und von dort abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/

ÖSTERREICH

Name, Kennnummer, Adresse, Aufgaben und Produkte der Benannten Stelle:

TÜV-Austria Services GmbH

Kenn-Nr. 0408

1015 Wien, Krugerstraße 16

Telefon: (01) 51407, Telefax: (01) 51407.6005, e-mail: office@tuv.at

Geschäftsbereich Maschinen-, Hebe- und Fördertechnik

1015 Wien, Krugerstraße 16

Telefon: (01) 51407.6201, Telefax: (01) 51407.6205, e-mail: mhf@tuv.at

Geschäftsbereich Aufzugstechnik:

1200, Höchstädtplatz 3/3

Telefon: (01) 332481.6922, Telefax: (01) 3324281.6905, e-mail: at@tuv.at

Aufgabe:

EG-Baumusterprüfung (Anhang römisch neun MSV 2010 bzw. Anhang römisch neun Maschinen-Richtlinie)

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. Ziffer eins
    Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
    1. eins Punkt eins
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;
    2. eins Punkt 2
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;
    3. eins Punkt 3
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;
    4. eins Punkt 4
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  2. Ziffer 2
    Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  3. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  4. Ziffer 4
    Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
    1. 4 Punkt eins
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
    2. 4 Punkt 2
      Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.
  5. Ziffer 5
    Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  6. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  7. Ziffer 7
    Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  11. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
  12. Ziffer 16
    Hebebühnen für Fahrzeuge.
  13. Ziffer 17
    Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
  14. Ziffer 19
    Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  15. Ziffer 21
    Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
  16. Ziffer 22
    Überrollschutzaufbau (ROPS).
  17. Ziffer 23
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).

Aufgabe:

Umfassende Qualitätssicherung (Anhang römisch zehn MSV 2010 bzw. Anhang römisch zehn Maschinen-Richtlinie)

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. Ziffer eins
    Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
    1. eins Punkt eins
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;
    2. eins Punkt 2
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;
    3. eins Punkt 3
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;
    4. eins Punkt 4
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  2. Ziffer 2
    Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  3. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  4. Ziffer 4
    Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
    1. 4 Punkt eins
      Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
    2. 4 Punkt 2
      Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.
  5. Ziffer 5
    Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  6. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  7. Ziffer 7
    Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  11. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
  12. Ziffer 16
    Hebebühnen für Fahrzeuge.
  13. Ziffer 17
    Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
  14. Ziffer 19
    Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  15. Ziffer 21
    Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
  16. Ziffer 22
    Überrollschutzaufbau (ROPS).
  17. Ziffer 23
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).

Im RIS seit

16.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2012

Gesetzesnummer

20005922

Dokumentnummer

NOR40111353