Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 448/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 496/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen.Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Absatz 2, genannten Sprachen, aufzulegen.
(2)Absatz 2,Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.
(3)Absatz 3,Bezieht sich das Familienverfahren auf einen eingetragenen Partner (§ 2 Abs. 1 Z 22 AsylG 2005), ist das Befragungsformular gemäß Abs. 1 in den relevanten Textpassagen formlos anzupassen.Bezieht sich das Familienverfahren auf einen eingetragenen Partner (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 22, AsylG 2005), ist das Befragungsformular gemäß Absatz eins, in den relevanten Textpassagen formlos anzupassen.
Schlagworte
Antragsformular
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2014
Dokumentnummer
NOR40114134