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Anl. 3 GeoDIG

Fassungen
02.03.2010 bis 14.12.2012 — BGBl. I Nr. 14/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3 heute15.12.2012 § → § BGBl. I Nr. 109/2012
Anl. 302.03.201014.12.2012 BGBl. I Nr. 14/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geodateninfrastrukturgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2010,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

02.03.2010BGBl. I Nr. 14/2010

Außerkrafttretensdatum

14.12.2012danach: BGBl. I Nr. 109/2012

Abkürzung

GeoDIG

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Anhang römisch drei Geodaten-Themen und deren Beschreibung nach Anhang römisch drei der INSPIRE-Richtlinie

  1. Ziffer eins
    Statistische Einheiten
    Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten.

  1. Ziffer 2
    Gebäude
    Geografischer Standort von Gebäuden.

  1. Ziffer 3
    Boden
    Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität.

  1. Ziffer 4
    Bodennutzung
    Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete).

  1. Ziffer 5
    Gesundheit und Sicherheit
    Geografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege usw.), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (Ermüdung, Stress usw.) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm usw.) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Nahrung, genetisch veränderte Organismen usw.).

  1. Ziffer 6
    Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
    Versorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser.

  1. Ziffer 7
    Umweltüberwachung
    Standort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen Parametern des Ökosystems (Artenvielfalt, ökologischer Zustand der Vegetation usw.) durch oder im Auftrag von öffentlichen Behörden.

  1. Ziffer 8
    Produktions- und Industrieanlagen
    Standorte für industrielle Produktion, einschließlich durch die Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Amtsblatt Nummer L 257 vom 10. Oktober 1996 Seite 26, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 166 aus 2006,, Amtsblatt Nummer L 33 vom 4. Februar 2006 Seite 1, erfasste Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte.

  1. Ziffer 9
    Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
    Landwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten (einschließlich Bewässerungssystemen, Gewächshäusern und Ställen).

  1. Ziffer 10
    Verteilung der Bevölkerung - Demografie
    Geografische Verteilung der Bevölkerung, einschließlich Bevölkerungsmerkmalen und Tätigkeitsebenen, zusammengefasst nach Gitter, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

  1. Ziffer 11
    Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
    Auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete. Dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf See oder auf großen Binnengewässern, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements.

  1. Ziffer 12
    Gebiete mit naturbedingten Risiken
    Gefährdete Gebiete, eingestuft nach naturbedingten Risiken (sämtliche atmosphärischen, hydrologischen, seismischen, vulkanischen Phänomene sowie Naturfeuer, die aufgrund ihres örtlichen Auftretens sowie ihrer Schwere und Häufigkeit signifikante Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können), z. B. Überschwemmungen, Erdrutsche und Bodensenkungen, Lawinen, Waldbrände, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

  1. Ziffer 13
    Atmosphärische Bedingungen
    Physikalische Bedingungen in der Atmosphäre. Dazu zählen Geodaten auf der Grundlage von Messungen, Modellen oder einer Kombination aus beiden sowie Angabe der Messstandorte.

  1. Ziffer 14
    Meteorologisch-geografische Kennwerte
    Witterungsbedingungen und deren Messung; Niederschlag, Temperatur, Gesamtverdunstung (Evapotranspiration), Windgeschwindigkeit und Windrichtung.

  1. Ziffer 15
    Ozeanografisch-geografische Kennwerte
    Physikalische Bedingungen der Ozeane (Strömungsverhältnisse, Salinität, Wellenhöhe usw.).

  1. Ziffer 16
    Meeresregionen
    Physikalische Bedingungen von Meeren und salzhaltigen Gewässern, aufgeteilt nach Regionen und Teilregionen mit gemeinsamen Merkmalen.

  1. Ziffer 17
    Biogeografische Regionen
    Gebiete mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen und gemeinsamen Merkmalen.

  1. Ziffer 18
    Lebensräume und Biotope
    Geografische Gebiete mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen. Dies umfasst auch durch geografische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete natürliche oder naturnahe terrestrische und aquatische Gebiete.

  1. Ziffer 19
    Verteilung der Arten
    Geografische Verteilung des Auftretens von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst in Gittern, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

  1. Ziffer 20
    Energiequellen
    Energiequellen wie Kohlenwasserstoffe, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie usw., gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle.

  1. Ziffer 21
    Mineralische Bodenschätze
    Mineralische Bodenschätze wie Metallerze, Industrieminerale usw., gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Bodenschätze.

Schlagworte

Wohngebiet, Industriegebiet, Abwasserentsorgung, Verwaltungsdienst, Produktionsanlage, Bergbaustandort, Tierart, Sonnenenergie, Tiefenangabe

Im RIS seit

01.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2021

Gesetzesnummer

20006708

Dokumentnummer

NOR40116370