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Anl. 10b KDV 1967

Fassungen
28.04.2010 bis 18.01.2013 — BGBl. II Nr. 124/2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10b heute19.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 432/2011
Anl. 10b28.04.201018.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 124/2010
Anl. 10b01.01.198927.04.2010 BGBl. Nr. 683/1988

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 b

Inkrafttretensdatum

28.04.2010BGBl. II Nr. 124/2010

Außerkrafttretensdatum

18.01.2013danach: BGBl. II Nr. 432/2011

Abkürzung

KDV 1967

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Text

Anlage 10 b zu Paragraph 64, b Absatz 2, Ziffer eins

LEHRPLAN
für die praktische Ausbildung für die Klasse A

Abschnitt

Schwerpunkt

Ort

Inhalt

Vorbereitung

Durchführung der Überprüfungen, die vor Antritt einer Fahrt notwendig sind, sowie richtige Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges

Verkehrsfreier Raum

Startvorbereitung, Fahrvorbereitung, Rangieren, Sitzposition

Vorschulung

Elementare Fahrzeugbeherrschung

Parkplatz oder möglichst verkehrsfreie Straße

Gehen mit Motor, Klettern, Spurgasse, Anfahren, Schalten, Bremsen, Kreisfahren, Achterfahren, Wedeln, Trialstop, Berg, Behelfsstart Fahren mit Beifahrer

Grundschulung

Einführung in den Verkehrsraum. Aufbau des Drei-Blick-Trainings

Verkehrsarme Straßen

Richtiges Benützen der Fahrbahn. Zielklares Bewegen

Hauptschulung

Aktives und passives Erleben der Verkehrsdynamik. Aufbau des Blickfiltertrainings

Fahren auf Straßen mit stärkerem Verkehr. Auswahl nach: Querstellen-, Mithalte- und Gegenverkehrsstrecken

Befahren ausgewählter Lehrstrecken und Manöverkommentierung

Perfektionsschulung

Einführung in die jeweils geeignete Verkehrstaktik. Besondere Fahrzeugbeherrschung

Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume

Zielfahren, Überlandfahrten, Dynomentraining, Defensivtaktik, Spezielle Fahrzeugbeherrschung, insbesondere im Hinblick auf für Krafträder typische Situationen, in denen der Lenker durch Erschrecken zu reflexartigen Fehlreaktionen verleitet wird sowie Durchführen einer Gefahrenbremsung, Prüfungsvorbereitung

Überprüfung

Überprüfung des Kraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit

Möglichst in verkehrsfreiem Raum

Einfache Überprüfungen, die man am Kraftfahrzeug ohne Werkzeug durchführen kann

Im RIS seit

14.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

10011385

Dokumentnummer

NOR40117546