Rechtstracker.at

§ 121 IO

Fassungen
01.07.2010 bis 26.07.2021 — BGBl. I Nr. 29/2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 121 heute27.07.2021 § → § BGBl. I Nr. 147/2021
§ 12101.07.201026.07.2021 § → § BGBl. I Nr. 29/2010
§ 12101.10.199730.06.2010 § → § BGBl. I Nr. 114/1997
§ 12101.01.198330.09.1997 BGBl. Nr. 370/1982

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Insolvenzordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 337 aus 1914, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2010,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 121

Inkrafttretensdatum

01.07.2010BGBl. I Nr. 29/2010

Außerkrafttretensdatum

26.07.2021danach: BGBl. I Nr. 147/2021

Abkürzung

IO

Index

23/01 Insolvenzordnung

Text

Rechnungslegung.

Paragraph 121,

  1. Absatz eins,Der Insolvenzverwalter hat auf jedesmalige Anordnung des Insolvenzgerichts, spätestens aber bei Beendigung seiner Tätigkeit, diesem Rechnung zu legen und erforderlichen Falles einen die Rechnung erläuternden Bericht zu erstatten.
  2. Absatz 2,Das Insolvenzgericht hat die Rechnung zu prüfen und erforderlichen Falles deren Richtigstellung oder Ergänzung durch den Insolvenzverwalter zu veranlassen. Es kann zur Prüfung Sachverständige oder einzelne Mitglieder des Gläubigerausschusses zuziehen.
  3. Absatz 3,Zur Verhandlung über die Rechnung ist eine Tagsatzung anzuordnen, die öffentlich bekanntzumachen ist und zu der der Insolvenzverwalter, dessen Nachfolger, die Mitglieder des Gläubigerausschusses, der Schuldner und sämtliche Insolvenzgläubiger mit dem Bemerken zu laden sind, daß sie in die Rechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können.

Anmerkung

Art. 1 Z 19 der Novelle BGBl. I Nr. 122/2017 lautet: „In § 121 Abs. 2 wird das Wort „Er“ durch das Wort „Es“ ersetzt.“. Diese Anordnung konnte nicht durchgeführt werden.

Im RIS seit

24.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2021

Gesetzesnummer

10001736

Dokumentnummer

NOR40118497