Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 50/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Text
Anhang VAnhang römisch fünf
Informationen im Sinne des Artikels 8 Absatz 5
Der vorgeschlagene Plan oder das vorgeschlagene Programm und seine Art.Der vorgeschlagene Plan oder das vorgeschlagene Programm und seine "Art".
Die für seine Annahme zuständige Behörde.
Das vorgesehene Verfahren, einschließlich folgender Angaben:
der Beginn des Verfahrens;
die Möglichkeiten der Öffentlichkeit, sich zu beteiligen;
die Zeit und der Ort vorgesehener öffentlicher Anhörungen;
die Behörde, von der relevante Informationen zu erhalten sind, und der Ort, an dem die Öffentlichkeit Einsicht in die relevanten Informationen nehmen kann;
die Behörde, bei der Stellungnahmen oder Fragen eingereicht werden können, sowie die dafür vorgesehenen Fristen;
die Bezeichnung, welche für den vorgeschlagenen Plan oder das vorgeschlagene Programm relevanten Informationen über die Umwelt, einschließlich der Gesundheit, verfügbar sind.
Die Angabe, ob der Plan oder das Programm voraussichtlich einem grenzüberschreitenden Verfahren der Umweltprüfung unterliegen wird.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2025
Dokumentnummer
NOR40119125