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§ 5 WBV 2010

Fassungen
08.07.2010 bis 27.08.2013 — BGBl. II Nr. 216/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 528.08.201331.12.2015 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 97/2016
§ 508.07.201027.08.2013 BGBl. II Nr. 216/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wissensbilanz-Verordnung 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

08.07.2010BGBl. II Nr. 216/2010

Außerkrafttretensdatum

27.08.2013

Abkürzung

WBV 2010

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in Abschnitt römisch eins.1 (Wissensbilanz – Narrativer Teil)

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Universitäten sind berechtigt, die Wissensbilanz-Kennzahlen einschließlich ihrer Interpretation (Abschnitt römisch eins.2) wie folgt vollständig in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz (Abschnitt römisch eins.1) zu integrieren.
    1. Litera a
      Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
    2. Litera b
      Organisation
    3. Litera c
      Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
    4. Litera d
      Personalentwicklung und Nachwuchsförderung
      1. eins Punkt A, Punkt eins
        Personal
      2. eins Punkt A, Punkt 2
        Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
      3. eins Punkt A, Punkt 3
        Anzahl der Berufungen an die Universität
    5. Litera e
      Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
      1. eins Punkt C, Punkt 2
        Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
      2. 2 Punkt B, Punkt eins
        Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
      3. 2 Punkt B, Punkt 2
        Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
      4. 3 Punkt B, Punkt eins
        Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
      5. 3 Punkt B, Punkt 2
        Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
    6. Litera f
      Studien und Weiterbildung
      1. 2 Punkt A, Punkt eins
        Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
      2. 2 Punkt A, Punkt 2
        Anzahl der eingerichteten Studien
      3. 2 Punkt A, Punkt 3
        Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
      4. 2 Punkt A, Punkt 4
        Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
      5. 2 Punkt A, Punkt 5
        Anzahl der Studierenden
      6. 2 Punkt A, Punkt 6
        Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
      7. 2 Punkt A, Punkt 7
        Anzahl der belegten ordentlichen Studien
      8. 2 Punkt A, Punkt 10
        Erfolgsquote ordentlicher Studierender
      9. 3 Punkt A, Punkt eins
        Anzahl der Studienabschlüsse
      10. 3 Punkt A, Punkt 2
        Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
    7. Litera g
      Gesellschaftliche Zielsetzungen
      1. eins Punkt A, Punkt 4
        Frauenquoten
      2. eins Punkt A, Punkt 5
        Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
    8. Litera h
      Internationalität und Mobilität
      1. eins Punkt B, Punkt eins
        Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
      2. eins Punkt B, Punkt 2
        Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
      3. 2 Punkt A, Punkt 8
        Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
      4. 2 Punkt A, Punkt 9
        Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
      5. 3 Punkt A, Punkt 3
        Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
    9. Litera i
      Kooperationen
      1. eins Punkt C, Punkt eins
        Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
    10. Litera j
      Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
    11. Litera k
      Bauten
    12. Litera l
      Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 bis 6 UG)
      1. 4 Punkt eins
        Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
      2. 4 Punkt 2
        Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
      3. 4 Punkt 3
        Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
      4. 4 Punkt 4
        Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
      5. 4 Punkt 5
        Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
    13. Litera m
      Preise und Auszeichnungen
    14. Litera n
      Resümee und Ausblick
  2. Absatz 2,Erfolgt die Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz, so ist der Abschnitt römisch eins.2 der Wissensbilanz als ein nach Paragraph 4, Absatz 3 bis 10 gegliedertes Verzeichnis der Fundstellen der einzelnen Kennzahlen im Abschnitt römisch eins.1 zu gestalten.
  3. Absatz 3,Die Universitäten können zur individuellen Leistungsdarstellung, insbesondere im Zusammen-hang mit der Leistungsvereinbarung, den jeweiligen Bereichen weitere Kennzahlen hinzufügen (Optionale Kennzahlen).

Schlagworte

Bachelorstudium, Masterstudium

Im RIS seit

25.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2016

Gesetzesnummer

20006834

Dokumentnummer

NOR40120191