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§ 22 E-ControlG

Fassungen
03.03.2011 bis 23.12.2025 — BGBl. I Nr. 110/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 22 heute24.12.2025 § → § BGBl. I Nr. 91/2025
§ 2203.03.201123.12.2025 BGBl. I Nr. 110/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Energie-Control-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22

Inkrafttretensdatum

03.03.2011BGBl. I Nr. 110/2010

Außerkrafttretensdatum

23.12.2025danach: BGBl. I Nr. 91/2025

Abkürzung

E-ControlG

Index

58/02 Energierecht

Text

Rahmenbedingungen

Paragraph 22,

Im Zuge der Erledigung ihrer Regulierungsaufgaben hat die E-Control

  1. Ziffer eins
    in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern sonstige Marktregeln zu erstellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen,
  2. Ziffer 2
    in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Stromnetzen technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen zu erarbeiten und diesen zur Verfügung zu stellen,
  3. Ziffer 3
    Strom- bzw. Erdgaspreisvergleiche für Endverbraucher zu erstellen und zu veröffentlichen (Tarifkalkulator),
  4. Ziffer 4
    jene Vorkehrungen zu treffen, die zur Erfüllung der unmittelbar anwendbaren Vorgaben der Europäischen Union erforderlich sind und zur Weiterentwicklung des Europäischen Energiebinnenmarktes beitragen,
  5. Ziffer 5
    in geeigneter Weise allgemeine Informationen über ihren Tätigkeitsbereich zu veröffentlichen,
  6. Ziffer 6
    als zentrale Informationsstelle Verbraucher über deren Rechte, das geltende Recht und Streitbeilegungsverfahren, die im Streitfall zur Verfügung stehen, laufend zu informieren,
  7. Ziffer 7
    die Kompatibilität auf regionaler Ebene, aller für Marktprozesse relevanten Datenaustauschverfahren, in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern, sicherzustellen,
  8. Ziffer 8
    jährlich Empfehlungen zur Übereinstimmung der Energiepreise mit Artikel 3, der Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG abzugeben.

Schlagworte

Strompreisvergleich

Im RIS seit

04.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2025

Gesetzesnummer

20007046

Dokumentnummer

NOR40124053