Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 246/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,(Anm.: Tritt mit 8.8.2011 in Kraft.)Anmerkung, Tritt mit 8.8.2011 in Kraft.)
(2)Absatz 2,Die E-Control hat den Tankstellenbetreibern zum Zweck der Preismeldung einen authentifizierten Zugang für die Dateneingabe über die elektronische Plattform und für die Dateneingabe per SMS zur Verfügung zu stellen. Die Tankstellenbetreiber haben sich dazu bei der E-Control registrieren zu lassen.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2011
Dokumentnummer
NOR40131008