Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 343/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
54/02 Außenhandelsgesetz
Text
2. Abschnitt
Endverwendung
Beurteilung der Endverwendung
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Dokumente zum Nachweis der Endverwendung im Sinne des § 13 AußHG 2011 haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten:Dokumente zum Nachweis der Endverwendung im Sinne des Paragraph 13, AußHG 2011 haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
geschätzter Wert der Güter;
Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers;
Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Empfängers und des Endverwenders;
Geschäftstätigkeit des Empfängers und des Endverwenders;
Endverbleibserklärung gemäß Abs. 2.Endverbleibserklärung gemäß Absatz 2,
(2)Absatz 2,Der Empfänger hat sich zu verpflichten, das Gut keinem anderen als dem angegebenen Endverwender zu überlassen. Ist der Empfänger selbst der Endverwender, so hat er sich zu verpflichten, das Gut zu keinem anderen als dem angegebenen Zweck zu verwenden.
(3)Absatz 3,Sofern dies zu einer umfassenden Beurteilung der Genehmigungskriterien ausreicht, sind bei Lieferungen an Händler, die im Bestimmungsland zum Handel mit den gelieferten Gütern berechtigt sind, abweichend von Abs. 1 Z 6, 7 und 9 sowie von Abs. 2 folgende Angaben und Nachweise erforderlich:Sofern dies zu einer umfassenden Beurteilung der Genehmigungskriterien ausreicht, sind bei Lieferungen an Händler, die im Bestimmungsland zum Handel mit den gelieferten Gütern berechtigt sind, abweichend von Absatz eins, Ziffer 6, 7 und 9 sowie von Absatz 2, folgende Angaben und Nachweise erforderlich:
Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse aller bekannten weiteren Empfänger und Endverwender sowie deren Geschäftstätigkeit;
Verpflichtungserklärung, dass sämtliche Bescheidauflagen hinsichtlich der Zulässigkeit der Weitergabe der gelieferten Güter eingehalten werden.
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2013
Dokumentnummer
NOR40132423