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§ 156 GWG 2011

Fassungen
22.11.2011 bis 31.08.2025 — BGBl. I Nr. 107/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 156 heute01.09.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025
§ 15622.11.201131.08.2025 BGBl. I Nr. 107/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gaswirtschaftsgesetz 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2011,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 156

Inkrafttretensdatum

22.11.2011BGBl. I Nr. 107/2011

Außerkrafttretensdatum

31.08.2025danach: BGBl. I Nr. 50/2025

Abkürzung

GWG 2011

Index

58/02 Energierecht

Text

Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht

Paragraph 156,

  1. Absatz eins,Die für die Durchführung von Verfahren zuständigen Behörden sind berechtigt, durch ihre Organe von den gemäß Absatz 2, Auskunftspflichtigen Auskunft über alles zu verlangen, was für die Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Bundesgesetz erforderlich ist und zu diesem Zweck auch in die Wirtschafts- und Geschäftsaufzeichnungen Einsicht zu nehmen.
  2. Absatz 2,Zur Auskunft sind alle Unternehmen und die Vereinigungen und Verbände von Unternehmen verpflichtet. Gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflichten werden von der Auskunftspflicht nicht berührt.
  3. Absatz 3,Ein Anspruch auf Ersatz der mit der Auskunftserteilung verbundenen Kosten besteht nicht.
  4. Absatz 4,Wer an einem Verfahren auf Grund der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Bestimmungen gemäß Paragraph 69, Absatz 3, oder als Behördenvertreter, Sachverständiger oder Mitglied des Regulierungsbeirats oder des Energiebeirats teilnimmt, darf Amts-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihm in dieser Eigenschaft anvertraut oder zugänglich geworden sind, weder während des Verfahrens noch nach dessen Abschluss offenbaren oder verwerten.

Schlagworte

Auskunftspflicht, Wirtschaftsaufzeichnung, Amtsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis

Im RIS seit

25.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2025

Gesetzesnummer

20007523

Dokumentnummer

NOR40132929