Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektroschutzverordnung 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 33/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
§ 5.Paragraph 5,
Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass
in Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
von Baustromverteilern gespeiste Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere Nennstrom, bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung, mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
(Anm.: tritt mit 1.3.2013 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 1.3.2013 in Kraft)
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012
Dokumentnummer
NOR40136082