Rechtstracker.at

Anl. 2 KEV

Fassungen
30.03.2012 bis 30.09.2017 — BGBl. II Nr. 104/2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute01.10.2017 § → § BGBl. II Nr. 259/2017
Anl. 230.03.201230.09.2017 § → § BGBl. II Nr. 104/2012
Anl. 201.10.200429.03.2012 BGBl. II Nr. 365/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 104 aus 2012,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

30.03.2012BGBl. II Nr. 104/2012

Außerkrafttretensdatum

30.09.2017danach: BGBl. II Nr. 259/2017

Abkürzung

KEV

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Anlage 2

Erhebungsbereich: öffentlicher Mobilfunk

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs-zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Gesamtumsätze Endkundenmarkt

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Umsatzkategorie (Sprachdienste, SMS, Datendienste; Bündelprodukte und Grundentgelte, davon Umsätze aus Datendiensten; Sonstige Umsätze)

Gesprächsdauer (technische Minuten) Endkundenmarkt

Minuten

Vierteljährlich

 

Anzahl an SMS gesendet (technisch) Endkundenmarkt

Anzahl

Vierteljährlich

vom Endkunden gesendet

Datenvolumen up- und download (ohne SMS und MMS) Endkundenmarkt

Gbyte

Vierteljährlich

 

Anzahl der genutzten SIM-Karten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach 4G, 3G und 2G sowie nach Vertragskunde und Prepaid

Anzahl der genutzten M2M SIM Karten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Vertragskunde und Prepaid

Umsätze aus Terminierung – verkehrsabhängiges Entgelt

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Sprache und SMS

Verkehrswerte Terminierung

Minuten

Vierteljährlich

Unterschieden nach Sprache und SMS

Umsätze Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache – verkehrsabhängiges Entgelt

Euro

Vierteljährlich

 

Verkehrswerte Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache

Minuten

Vierteljährlich

 

Umsätze aus International Roaming (Visitor roaming)

Euro

Vierteljährlich

 

Umsätze aus dem Verkauf von Airtime an Wiederverkäufer

Euro

Vierteljährlich

 

Umsätze aus dem Verkauf von National Roaming (inkl. MVNO Zugang)

Euro

Vierteljährlich

 

Im RIS seit

10.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017

Gesetzesnummer

20003582

Dokumentnummer

NOR40137963