Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vermessungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 306/1968 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2012Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1968, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 31 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
95/03 Vermessungsrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Unbeschadet der im Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930, im Ziviltechnikergesetz, BGBl. Nr. 146/1957, und in den Landesgesetzen in den Angelegenheiten der Bodenreform vorgesehenen Befugnisse sind die in § 1 angeführten Aufgaben von dem dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nachgeordneten Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und den Vermessungsämtern zu besorgen.Unbeschadet der im Liegenschaftsteilungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1930,, im Ziviltechnikergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1957,, und in den Landesgesetzen in den Angelegenheiten der Bodenreform vorgesehenen Befugnisse sind die in Paragraph eins, angeführten Aufgaben von dem dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nachgeordneten Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und den Vermessungsämtern zu besorgen. (2)Absatz 2,Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, dessen örtlicher Wirkungsbereich das gesamte Bundesgebiet umfasst, hat die in § 1 Z 1, 3 und 7 bis 10 angeführten Aufgaben zu besorgen.Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, dessen örtlicher Wirkungsbereich das gesamte Bundesgebiet umfasst, hat die in Paragraph eins, Ziffer eins, 3 und 7 bis 10 angeführten Aufgaben zu besorgen.
(3)Absatz 3,Die dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nachgeordneten Vermessungsämter haben die übrigen in § 1 angeführten Aufgaben zu besorgen.Die dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nachgeordneten Vermessungsämter haben die übrigen in Paragraph eins, angeführten Aufgaben zu besorgen.
(4)Absatz 4,Die Errichtung, die Auflassung und den Sprengel der Vermessungsämter hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nach Maßgabe der Erfordernisse der Landesvermessung durch Verordnung zu bestimmen.
(5)Absatz 5,Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen kann nach Maßgabe der Erfordernisse der Landesvermessung vermessungstechnische Arbeiten von Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen durchführen lassen.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2023
Dokumentnummer
NOR40138254