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§ 130a SchOG

Fassungen
01.09.2012 bis 31.12.2018 — BGBl. I Nr. 36/2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 130a heute01.01.2019 § → § BGBl. I Nr. 138/2017
§ 130a01.09.201231.12.2018 BGBl. I Nr. 36/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulorganisationsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 130 a

Inkrafttretensdatum

01.09.2012BGBl. I Nr. 36/2012

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018danach: BGBl. I Nr. 138/2017

Abkürzung

SchOG

Index

70/02 Schulorganisation

Text

Übergangsbestimmung zur Einführung der Neuen Mittelschule

Paragraph 130 a,

  1. Absatz eins,Ab dem Schuljahr 2012/13 sind erste Klassen der Hauptschulen nach Maßgabe des römisch zwei. Hauptstück, Teil A, Abschnitt römisch eins, 2a. Unterabschnitt (Paragraphen 21 a bis 21 h) und unter Beachtung der Kontingente gemäß Absatz 3, als Neue Mittelschulen zu führen. Die Führung ist durch den Landesschulrat zu beantragen und durch den zuständigen Bundesminister zu genehmigen.
  2. Absatz 2,Hauptschulklassen, die vor Beginn des Schuljahres 2012/13 als Modellversuchsklassen gemäß Paragraph 7 a, SchOG (in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2008,) geführt wurden, sind ab 1. September 2012 nach Maßgabe der Bestimmungen zur Neuen Mittelschule weiterzuführen.
  3. Absatz 3,Die Anzahl der Klassen an öffentlichen Hauptschulen und an privaten Hauptschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die als Neue Mittelschule geführt werden, darf ab den Schuljahren 2012/13 660 zusätzliche erste Klassen, 2013 aus 2014, 496 zusätzliche erste Klassen und 2014/15 314 zusätzliche erste Klassen im Bundesgebiet nicht überschreiten. Im Schuljahr 2015/16 ist die Neue Mittelschule an den restlichen ersten Klassen der Hauptschule zu führen, sodass mit Beginn des Schuljahres 2018/19 die Hauptschule durch die Neue Mittelschule ersetzt wird.

Im RIS seit

26.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017

Gesetzesnummer

10009265

Dokumentnummer

NOR40138345