Rechtstracker.at

§ 2 EAVG 2012

Fassungen
01.12.2012 bis 30.06.2026 — BGBl. I Nr. 27/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 2 heute01.07.2026 § → § BGBl. I Nr. 38/2026
§ 201.12.201230.06.2026 BGBl. I Nr. 27/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.12.2012BGBl. I Nr. 27/2012

Außerkrafttretensdatum

30.06.2026danach: BGBl. I Nr. 38/2026

Abkürzung

EAVG 2012

Index

20/05 Wohn- und Mietrecht

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

In diesem Bundesgesetz bezeichnet der Ausdruck

  1. Ziffer eins
    „Gebäude“ eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird, und zwar sowohl das Gebäude als Ganzes als auch solche Gebäudeteile, die als eigene Nutzungsobjekte ausgestaltet sind,
  2. Ziffer 2
    „Nutzungsobjekt“ eine Wohnung, Geschäftsräumlichkeit oder sonstige selbständige Räumlichkeit,
  3. Ziffer 3
    „Energieausweis“ oder „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ den jeweils anwendbaren, der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Amtsblatt Nummer L 153 vom 18. Juni 2010, Seite 13, dienenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften entsprechenden Ausweis, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angibt,
  4. Ziffer 4
    „Verkauf“ auch einen Vertrag über den entgeltlichen Erwerb des Eigentums an einem zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäude,
  5. Ziffer 5
    „In-Bestand-Gabe“ auch einen Vertrag über den Erwerb eines Bestandrechts an einem zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäude.

Im RIS seit

20.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2026

Gesetzesnummer

20007799

Dokumentnummer

NOR40138531

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2012/27/P2/NOR40138531