Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehältern
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 136/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Verantwortliche Wirtschaftsakteure
§ 5.Paragraph 5,
Für die Veranlassung
der Prüfung der Rondeneinschweißung einschließlich deren Beurteilung durch die Kesselprüfstelle (§ 3 Abs. 1),der Prüfung der Rondeneinschweißung einschließlich deren Beurteilung durch die Kesselprüfstelle (Paragraph 3, Absatz eins,),
der Ausstattung der Behälter mit Gasspürsonden (§ 3 Abs. 3 Z 1) undder Ausstattung der Behälter mit Gasspürsonden (Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer eins,) und
der Durchführung der Gasspürprüfung (§ 3 Abs. 3 Z 2 lit. b und Z 3)der Durchführung der Gasspürprüfung (Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 2, Litera b und Ziffer 3,)
sind jene Wirtschaftsakteure gemäß § 2 Z 5 verantwortlich, welche Flüssiggas-Umbaubehälter gemäß § 1 Abs. 2 auf dem österreichischen Markt für den Endbenutzer bereitgestellt haben oder bereitstellen.sind jene Wirtschaftsakteure gemäß Paragraph 2, Ziffer 5, verantwortlich, welche Flüssiggas-Umbaubehälter gemäß Paragraph eins, Absatz 2, auf dem österreichischen Markt für den Endbenutzer bereitgestellt haben oder bereitstellen.
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2013
Dokumentnummer
NOR40138567