Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungsordnung BMHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 177/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 41Paragraph 41
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 69zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 69
Text
6. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(Ausbildungszweig „Kultur- und Kongressmanagement“)
Diplomarbeit
§ 41.Paragraph 41,
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten:
den Pflichtgegenstand „Kulturmanagement“ oder
den Pflichtgegenstand „Tagungs- und Kongressmanagement“ oder
den Pflichtgegenstand gemäß Z 1 oder Z 2 und den Pflichtgegenstandden Pflichtgegenstand gemäß Ziffer eins, oder Ziffer 2 und den Pflichtgegenstand
„Geschichte und Kultur“ oder
„Bildnerische Erziehung“ oder
„Wirtschaftsgeographie“ oder
„Betriebs- und Volkswirtschaft“ oder
„Politische Bildung und Recht“ oder
„Food & Beverage & Cateringmanagement“.
Schlagworte
Reifeprüfung, Kulturmanagement, Tagungsmanagement, Betriebswirtschaft
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2017
Dokumentnummer
NOR40140034