Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befreiungsverordnung Ökostrom
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 237/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Anspruchsberechtiger Personenkreis
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Personen die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigtem Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hautwohnsitz (Anm.: richtig: Hauptwohnsitz), von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und des 20 Euro übersteigenden Ökostromförderbeitrages befreit.Personen die gemäß Paragraph 3, Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigtem Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hautwohnsitz Anmerkung, richtig: Hauptwohnsitz), von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und des 20 Euro übersteigenden Ökostromförderbeitrages befreit.
(2)Absatz 2,Die Anspruchsberechtigung für die Befreiung gilt nur für den Vertragspartner aus dem Netznutzungsvertrag.
Zuletzt aktualisiert am
30.12.2019
Dokumentnummer
NOR40140783