Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 309/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 309 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 10 und § 4 Abs. 5)Anlage 2 (zu Paragraph 3, Absatz 10 und Paragraph 4, Absatz 5,)

wobei:
die Entgeltkürzung pro Monat;
die Gesamtanzahl der Stunden des Monats, in dem die Einschränkung der Transportdienstleistung auftritt;
die vertraglich vereinbarte Stundenrate am Entnahmepunkt;
=die Differenz zwischen vertraglich vereinbarter Stundenrate am Entnahmepunkt und der am Entnahmepunkt zur Verfügung gestellten Stundenrate je eingeschränkter Stunde;
die Anzahl der Stunden innerhalb des Leistungsmonats, für deren Dauer die Transportdienstleistung eingeschränkt wird.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Dokumentnummer
NOR40142409