Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 89/2012Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
2. Hauptstück
Medizinische Assistenzberufe
1. Abschnitt
Berufsbilder und Berufsbezeichnungen
Desinfektionsassistenz
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Desinfektionsassistenz umfasst die Reduktion und Beseitigung von Mikroorganismen und parasitären makroskopischen Organismen in Einrichtungen gemäß § 18 Abs. 1 nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.Die Desinfektionsassistenz umfasst die Reduktion und Beseitigung von Mikroorganismen und parasitären makroskopischen Organismen in Einrichtungen gemäß Paragraph 18, Absatz eins, nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.
(2)Absatz 2,Der Tätigkeitsbereich der Desinfektionsassistenz umfasst insbesondere
die Übernahme von kontaminiertem Instrumentarium sowie die Vorbereitung und Durchführung der weiteren manuellen und maschinellen Reinigung,
die Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen am gereinigten Instrumentarium,
die Vorbereitung des gereinigten Instrumentariums für und die Durchführung der Desinfektion und Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren,
das Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie die Beseitigung einfacher Ablaufstörungen,
die Überwachung, Kontrolle und Dokumentation des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses,
die Lagerung des Sterilguts und Kontrolle des Haltbarkeitsdatums sowie die Aufbereitung und Entsorgung von Ver- und Gebrauchsgütern,
die Durchführung der Desinfektion von Medizinprodukten sowie der Flächendesinfektion,
die Reduktion und Beseitigung (Entwesung, Entlausung) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen und
die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung.
Schlagworte
Sichtkontrolle, Desinfektionsprozess, Verbrauchsgut, Sicherheitsstandard
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2014
Dokumentnummer
NOR40142477