Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Heereslenkberechtigungsverordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 422/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 422 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Klassenspezifische Fragen
§ 11.Paragraph 11,
Die klassenspezifischen Fragen haben sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsart bzw. der zu erwerbenden Klasse insbesondere zu erstrecken auf die Themenbereiche
maßgebliche Verkehrsvorschriften für die betreffende Klasse sowie Pflichten des Lenkers,
Gefahrenlehre und Verhalten im Straßenverkehr,
ausreichendes Verständnis für die Fahrzeugtechnik,
Fahrphysik, Beladung und Ladungssicherung,
umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sowie
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2017
Dokumentnummer
NOR40144347