Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pensionskassen Informationspflichtenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 424/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 424 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Text
Inkrafttreten
§ 12.Paragraph 12,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. § 2 und § 3 sind erstmals auf jährliche Kontonachrichten zum Stichtag 31. Dezember 2013 anzuwenden. § 4 ist erstmals auf Informationen anzuwenden, die bei Eintritt des Leistungsfalles ab dem 1. Jänner 2014 erteilt werden. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Paragraph 2 und Paragraph 3, sind erstmals auf jährliche Kontonachrichten zum Stichtag 31. Dezember 2013 anzuwenden. Paragraph 4, ist erstmals auf Informationen anzuwenden, die bei Eintritt des Leistungsfalles ab dem 1. Jänner 2014 erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Dokumentnummer
NOR40144419