Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 490/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
2. Abschnitt
Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen
§ 5.Paragraph 5,
Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 vorzunehmen und umfasst die Prüfung (§ 6), Berechnung (§§ 7 bis 9) und Ergebnisdarstellung (§ 10). Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß Paragraph 17, Absatz 2, BHG 2013 vorzunehmen und umfasst die Prüfung (Paragraph 6,), Berechnung (Paragraphen 7 bis 9) und Ergebnisdarstellung (Paragraph 10,).
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2015
Dokumentnummer
NOR40145779